Korrektur der Erläuterungen des Bundesrates zur Abstimmung vom 13. Februar 2022
Bern, 22.12.2021 - Die Erläuterungen des Bundesrates zur Volksinitiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung (Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung)» wurden an zwei Stellen korrigiert.
Im Abschnitt «Gegenvorschlag verstärkt Jugendschutz» auf Seite 32 stand, dass der indirekte Gegenvorschlag erstmals schweizweit gültige Werbeeinschränkungen enthalte, die den Jugendschutz verstärkten. Der Begriff «erstmals» wurde gestrichen. Es gibt bereits eine schweizweit geltende Bestimmung in der Tabakverordnung, die Werbung für Tabakprodukte untersagt, die sich speziell an Jugendliche unter 18 Jahren richtet.
Im Abschnitt «Verkaufsverbot schützt Minderjährige» auf Seite 33 war eine Passage zu den kantonalen Verkaufsverboten von Tabakprodukten an Kinder und Jugendliche nicht auf dem neusten Stand. Richtig ist: «In zwei Kantonen besteht diesbezüglich keine Vorschrift, fünfzehn Kantone haben die Altersgrenze bei 18 Jahren festgesetzt, die übrigen neun bei 16 Jahren.»
Die Anpassungen erfolgten nach einem Hinweis aus Fachkreisen. Die auf den Webseiten des Bundesrates zugänglichen PDF-Versionen der Erläuterungen wurden korrigiert und mit einem entsprechenden Hinweis versehen. Die bereits gedruckten Abstimmungserläuterungen können nicht mehr angepasst werden.
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