Alpenquerender Schwerverkehr: Erleichterungen für die Wirtschaft der Südschweiz

Bern, 20.09.2002 - Mit dem Start des Gegenverkehrs im Gotthardtunnel werden auch Erleichterungen für Teile des Schwerverkehrs in die Südschweiz eingeführt. Mit diesen Sonderregelungen für den sogenannten S-Verkehr soll die Funktionsfähigkeit der Tessiner Wirtschaft sichergestellt werden. An seiner heutigen Sitzung beschloss der Bundesrat die dafür notwendigen Verordnungsänderungen. Fahrzeuge mit S-Berechtigung können bei Verkehrsüberlastung die vorgelagerten Warteräume am Gotthard und am San Bernardino umfahren und werden direkt in die Tropfenzähleranlagen vor den Tunnelportalen eingewiesen. Mit dem heutigen Entscheid besteht nun Klarheit, wie das neue Dosierungssystem aussehen wird. Somit können die Erleichterungen für den S-Verkehr und das Tropfenzählersystem voraussichtlich am 30. September eingeführt werden.

Bedingung für die Anpassungen am Dosierungssystem ist ein mindestens gleichbleibender Sicherheitsstandard im Gotthardtunnel. Mit der Umstellung auf das Tropfenzähler-System wird der Verkehr am Gotthard verflüssigt und der Sicherheitsabstand zwischen zwei Lastwagen gewährleistet. Diese Verbesserungen sowie die leistungsfähigere Lüftung kompensieren das Kollisionsrisiko, welches durch die Wiedereinführung des Gegenverkehrs entsteht.

Die gleichzeitig mit dem Tropfenzählersystem eingeführten Massnahmen zur Erleichterung des S-Verkehrs wurden beschlossen, um die Einbindung der Südschweiz, also des Tessins und des Misox (Bezirk Moësa), und um der besonderen Bedeutung der Alpenübergänge für den Nahverkehr Rechnung zu tragen. Die Berechtigung zum S-Verkehr erstreckt sich daher auf folgende Fahrten:

1. Alpenquerende Binnentransporte, die ausschliesslich in Kantonen beginnen oder enden, die für die Wirtschaft der Südschweiz von besonderer Bedeutung sind. Es sind dies die Kantone, die im Wirtschaftsraum entlang den drei wichtigsten Transitachsen (A2, A4, A13) liegen, namentlich die Kantone Tessin, Uri, Nidwalden, Obwalden, Luzern, Aargau, Solothurn, Baselland, Basel-Stadt, Schwyz, Zug, Zürich, Schaffhausen, Graubünden, St. Gallen, Thurgau, Appenzell-Innerrhoden, Appenzell-Ausserrhoden.

2. Alpenquerende Binnentransporte, die ausschliesslich in Betrieben beginnen oder enden, die für die Wirtschaft der Südschweiz von besonderer Bedeutung sind. Als derartige Betriebe gelten:

- Zweigniederlassungen von Unternehmungen, die in der Südschweiz domiziliert sind;

- Betriebe mit Verteilfunktion, die wöchentlich mindestens einen Transport mit Quellort in der Südschweiz aufweisen;

- Betriebe, die monatlich mindestens 10 Transporte mit Ziel- oder Quellort in der Südschweiz aufweisen.

Fahrten gemäss dieser Ziffer unterstehen, im Gegensatz zu Fahrten nach Ziffer 1, einer Bewilligungspflicht. Die Bewilligungen werden von den Kantonen Tessin respektive Graubünden ausgestellt.

3. Leerfahrten, die in einem direkten Zusammenhang mit einem Transport nach Ziffer 1 und 2 stehen.

Die Fahrzeugführer von gekennzeichneten Fahrzeuge haben jederzeit den Nachweis zu erbringen, dass sie sich im S-Verkehr befinden. Gezielte Polizeikontrollen werden den Missbrauch der neuen Regelung ahnden. Das unberechtigte Verwenden des S-Zeichens unterliegt einer Strafdrohung von Haft oder Busse in der Mindesthöhe von 500 Franken.

Das S-Zeichen kann beim Schweizerischen Nutzfahrzeugverband ASTAG und bei den Routiers Suisses bezogen werden.

Bezugsadressen S-Zeichen:

- ASTAG, Weissenbühlstrasse 3, 3007 Bern (Mitglieder gratis, andere gegen Schutzgebühr von Fr. 5.-)

- Les Routiers Suisses, rte de la Chocolatière 26, 1026 Echandens

Mit der Einführung des Tropfenzählersystems und des Gegenverkehrs am Gotthard wird ein Abbau der Wartezeiten und eine Verflüssigung für den Schwerverkehr erzielt. Nach verkehrstechnischen Berechnungen wird es an zirka 250 Tagen pro Jahr zu keinen Schwerverkehrsüberlastungen kommen. An den anderen Tagen greift die S-Regelung.




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