Anpassung des Dosierungssystems am Gotthard

Bern, 02.07.2002 - Bei der zweiten Auflage des 'Runden Tisches' zur Verkehrsproblematik am Gotthard haben der Bund, Vertreter der betroffenen Kantone, der Verkehrsverbände, der verladenden Wirtschaft und der Bundesratsparteien Anpassungen am Dosierungssystem diskutiert. Gestützt darauf entschied Bundesrat Moritz Leuenberger, nach der Fertigstellung des neuen Tunnelbelüftungssystems (voraussichtlich im September dieses Jahres) den Lkw-Gegenverkehr wieder zuzulassen. Mittels einer Pförtneranlage sollen Last- und Personenwagen in beiden Richtungen durch den Tunnel geschleust werden. Dem Güterverkehr von und nach der Südschweiz soll mittels einer speziellen Kennzeichnung der berechtigten Fahrzeuge Priorität eingeräumt werden.

An der Aussprache legten Verkehrsminister Moritz Leuenberger und beigezogene Verkehrsexperten nochmals dar, dass höhere Frequenzen automatisch auch zu einem erhöhten Sicherheitsrisiko führen - und letztlich auch als eine der massgeblichen Ursachen für den im Oktober des vergangenen Jahres eingetretenen Unfall im Gotthardtunnel zu betrachten sind. Das neue Regime der Lkw-Dosierung unterliegt denn nach wie vor dem Primat der Sicherheit.

Wenn die neue Belüftungsanlage im Gotthardtunnel installiert ist - voraussichtlich im September dieses Jahres -, wird das generelle Kreuzungsverbot für Lastwagen im Tunnel aufgehoben. Es macht einem System des dosierten Lkw-Gegenverkehrs Platz, das die Einschleusung von zwei bis drei Lastwagen pro Minute und Richtung mit einem Abstand von mindestens 150 Metern vorsieht. Zwischen den Lastwagen lassen sich Personenwagen einreihen. Die Verkehrsexperten gehen davon aus, dass sich dank dieses Systems durchschnittlich rund 550 Personen- und 150 Lastwagen je Stunde und Richtung durch den Tunnel führen lassen. Dieses System bietet auch die benötigte Flexibilität, um bei unterschiedlichem Andrang der beiden Fahrzeugkategorien die Frequenzzahlen je Kategorie verändern zu können.

Entgegenkommen will der Bund ebenfalls der Wirtschaft im Kanton Tessin. Fahrten in den Tessin bzw. ab dem Tessin in den Norden sollen - wie bereits heute Lastwagen mit lebenden Tieren oder verderblichen Waren - speziell gekennzeichnet werden und an der Pförtneranlage Vorrang geniessen.

Die am stärksten betroffenen Kantone Uri und Tessin legten Wert darauf, trotz des neuen Regimes bei allfälligen Überlastungen die so genannte 'Phase Rot' mit der Zurückhaltung der Lastwagen an den Zollübergängen von Basel und Chiasso ausrufen zu können. Zudem waren sich alle Parteien einig, dass die Schwerverkehrskontrollen weiter zu intensivieren sind. Keine sofortigen Lösungen sind bei der Suche nach Lkw-Abstellflächen entlang der Transitroute A2 sowie für die Einführung eines Reservationssystems für den Schwerverkehr zu erwarten. Allseits begrüsst wurden weiter die Anstrengungen der SBB, die dank der Investition von 30 Millionen Franken in das System 'Cargo Domino' die Verlagerung des Schwerverkehrs von der Strasse auf die Schiene beschleunigen helfen.



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