Verordnung zur Interoperabilität geht in die Vernehmlassung

Bern, 17.12.2021 - Ein europäisches Suchportal ermöglicht künftig die gleichzeitige Abfrage aller Schengen-/Dublin-Informationssysteme. So können Polizei-, Grenzkontroll- und Migrationsbehörden Informationen im Schengen-Raum effizienter und gezielter abrufen. Mit der sogenannten Interoperabilität wird es künftig auch für die Schweizer Behörden möglich sein, alle relevanten Daten in diesen Systemen gleichzeitig abzufragen. Das Parlament hat die Gesetzesanpassungen für die Umsetzung im Frühjahr 2021 verabschiedet. An seiner Sitzung vom 17. Dezember 2021 hat der Bundesrat nun die Vernehmlassung zur entsprechenden Verordnung eröffnet. Darin werden unter anderem verschiedene Aspekte zu Abfragerechten und zum Datenmanagement konkretisiert.

Kriminelle Netzwerke sind heute grenzüberschreitend aktiv, so etwa beim Drogenhandel, in der organisierten Kriminalität oder beim Menschenhandel. Um die transnationale Kriminalität besser bekämpfen zu können ist eine verstärkte Kooperation der Sicherheitsbehörden notwendig. Mit der sogenannten Interoperabilität werden verschiedene EU-Informationssysteme miteinander verknüpft und können damit gleichzeitig abgefragt werden. So erhalten die Behörden wesentliche Informationen künftig rascher.  Heute müssen die Polizei-, Grenzkontroll- und Migrationsbehörden, Systeme wie zum Beispiel das Schengener Informationssystem (SIS), das Visa-Informationssystem (VIS), oder die Zentrale Fingerabdruckdatenbank der EU in Asylangelegenheiten (Eurodac) jeweils einzeln abfragen.

Mehr Sicherheit in der Schweiz

Auch für die Schweizer Behörden wird es künftig möglich sein, alle Schengen-Informationssysteme gleichzeitig abzufragen. Dies verstärkt die Sicherheit in der Schweiz. Das Parlament hat die Vorlage zur Interoperabilität im März 2021 verabschiedet. In der Verordnung konkretisiert der Bundesrat nun, welche Behörden Zugriff zu den Informationssystemen erhalten und zu welchen Zwecken die Informationen abgefragt werden dürfen. So sollen die Systeme nicht nur zur Identifikation einer Person abgefragt werden können, sondern auch zur Aufdeckung von Mehrfach- und Falschidentitäten sowie zur Verhütung, Aufdeckung oder Untersuchung terroristischer oder anderer schwerer Straftaten.

Weiter regelt die Verordnung, wie die Informationen in den Schengen/Dublin-Informationssystemen durch die Schweizer Polizei-, Grenzkontroll- und Migrationsbehörden gespeichert, berichtigt und gelöscht werden.

Die Vernehmlassung dauert bis zum 31.03.2022.


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