Coronavirus: Bundesrat genehmigt Impfpauschalen für 2022

Bern, 17.12.2021 - An seiner Sitzung vom 17. Dezember 2021 hat der Bundesrat die von den Tarifpartnern ausgehandelten Pauschalen für die Covid-19-Impfung im Jahr 2022 genehmigt. Des Weiteren wurden die aktuell geltenden Tarifverträge zur Abgeltung der Leistungen von Apothekerinnen und Apotheker bei der Abgabe von Arzneimitteln verlängert. Die Covid-19-Impfung bleibt für die Bevölkerung auch nächstes Jahr kostenlos. Die Kosten werden von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) sowie vom Bund und den Kantonen getragen.

Der Tarifvertrag für die Covid-19-Impfung sieht eine Vergütung mittels einer differenzierten Pauschale vor: Die Pauschale für die Impfung in Impfzentren, Spitälern und durch mobile Teams beträgt im neuen Jahr 20.00 CHF. Die Tarifpartner begründen die Erhöhung gegenüber 14.50 CHF im Jahr 2021 mit den Erfahrungen aus der aktuellen Impfkampagne, welche eine Anpassung des Berechnungsmodells notwendig machten.

Die Impfpauschale für Arztpraxen wird im Jahr 2022 auf 29 CHF angehoben, während sie bisher 24.50 CHF (Januar – September 2021) bzw. 16.50 CHF (Oktober – Dezember 2021) betrug. Die Pauschale von 29 CHF berücksichtigt die verschiedenen Impfkonstellationen, das heisst neben Erst- und Zweitimpfungen auch die einmalige Auffrischungsimpfung sowie die einmalige Impfung von geheilten Personen. Zudem ist für die Impfung von Kindern unter 12 Jahren in Arztpraxen eine Impfpauschale von 40.45 CHF vorgesehen. Damit soll den besonderen Umständen der Impfung von Kindern Rechnung getragen werden.

Die vom Bundesrat genehmigten Impfpauschalen wurden zwischen der Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK), der Gemeinsamen Einrichtung KVG, den durch tarifsuisse vertretenen Krankenversicherern, der Einkaufsgemeinschaft HSK und dem Krankenversicherer CSS vereinbart.

Aktueller Tarif für Apothekerinnen und Apotheker bleibt 2022 gültig

Um bei den pharmazeutischen Leistungen einen tarif- und vertragslosen Zustand zu verhindern, hat der Bundesrat die Verlängerung der aktuell geltenden Tarifverträge zur Abgeltung der Apothekerinnen und Apotheker (LOA IV/1) bis Ende 2022 genehmigt. Die Tarifpartner haben sich auf eine entsprechende Vereinbarung geeinigt, da die Genehmigung der aktuellen Verträge per Ende 2021 ausläuft.

Die zwei verschiedenen Tarifverträge, die seit 2016 in Kraft sind, regeln die leistungsorientierte Abgeltung der Apothekerinnen und Apotheker (LOA IV/1). Der erste Vertrag regelt insbesondere die Tarifstruktur und wurde zwischen dem Schweizerischen Apothekerverband pharmaSuisse und den Dachverbänden der Krankenversicherer abgeschlossen. Der zweite Vertrag (Tarifvertrag) regelt insbesondere den Taxpunktwert der Apothekerleistungen. Er wurde zwischen pharmaSuisse, tarifsuisse AG, der Einkaufsgemeinschaft HSK (Helsana, Sanitas, CPT) und CSS Versicherung AG abgeschlossen.


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