Internationaler Transport gefährlicher Güter auf Schiene und Strasse vereinheitlicht

Bern, 02.12.2002 - Der Bundesrat hat den Änderungen des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (ADR) zugestimmt. Die überarbeiteten ADR-Bestimmungen vereinheitlichen die Rechtsvorschriften für den Transport gefährlicher Güter sowohl auf der Strasse als auch auf der Schiene und tragen der technischen Entwicklung Rechnung. Gleichzeitig wurde die Verordnung über die nationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (SDR) einer Totalrevision unterzogen.

Die revidierten ADR-Vorschriften sehen eine Harmonisierung der internationalen Bestimmungen zum Transport gefährlicher Güter auf der Schiene und der Strasse vor. Dies erleichtert die multimodale Beförderung gefährlicher Güter, also der Transport unter Einsatz verschiedener sich ergänzender Verkehrsträger (kombinierter Verkehr). Damit wird ein weiterer Beitrag zur Verlagerungspolitik des Bundes geleistet. Die wichtigsten Anpassungen betreffen die Bau- und Prüfvorschriften für Verpackungen und Tanks sowie die Vorschriften für deren Verwendung auf internationaler Ebene. Ausserdem wurde die Meldepflicht bei schweren Unfällen mit gefährlichen Gütern konkretisiert. Die Änderungen treten am 1. Januar 2003 in Kraft.

Die Totalrevision der SDR ist auf die Änderungen der ADR abgestimmt. Einzelne Bestimmungen wurden auch materiell zu Gunsten von Umweltschutzbelangen und der Verkehrssicherheit überarbeitet. So wird z.B. die Pflicht, in Tunnels auf dem rechten Fahrstreifen zu verkehren, auf alle Fahrzeuge, die gefährliche Güter ab einer gewissen Menge befördern, ausgedehnt. Bisher galt diese Pflicht nur für schwere Motorfahrzeuge. Weitere wesentliche Änderungen betreffen den werkinternen Verkehr, die Verantwortlichkeit für das Füllen und Entleeren von Tanks und die Strafbestimmungen.

Am 27. Juni 2002 haben das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK, die Gesellschaft für Chemische Industrie SGCI und die SBB AG eine gemeinsame Erklärung unterzeichnet, die den Transport von Chlor, Phosgen und Schwefeldioxid auf der Schiene regelt. Um zu verhindern, dass Transporte solcher Stoffe nun vermehrt auf dem Strassennetz durchgeführt werden, ermöglicht eine Bestimmung in der neuen Verordnung Transportbeschränkungen.

UVEK
Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation

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