Präzisierung des Vorgehens zur Verlegung und Aufnahme von Intensivpatientinnen und Intensivpatienten
Bern, 15.12.2021 - Der starke Anstieg der COVID-19-Neuinfektionen führt zu einer deutlichen Zunahme der Spitaleintritte und der Anzahl Patientinnen und Patienten auf den Intensivstationen. Aufgrund verschiedener Faktoren kann sich die Belastung der Intensivstationen zwischen den Versorgungsregionen unterscheiden. Daher haben der Koordinierte Sanitätsdienst KSD, die Gesundheitsdirektorenkonferenz GDK, H+ Die Spitäler der Schweiz sowie die Schweizerische Gesellschaft für Intensivmedizin SGI per 14. Dezember 2021 eine Präzisierung des Auftrags und der subsidiären Umsetzung der Nationalen Koordination der Intensivstationen vorgenommen.
Seit Juni 2020 steht die nationale Koordinationsstelle, betrieben durch die Schweizerische Rettungsflugwacht Rega, den Intensivstationen zur schweizweiten Vermittlung rund um die Uhr zur Verfügung. Wie im Konzept vom 16. Juni 2020 beschrieben, vermittelt sie auf Anmeldung einer Intensivstation Patientenverlegungen in andere Regionen.
Die Intensivstationen der Schweizer Spitäler führen bei Belastungsspitzen Patientenverlegungen innerhalb eines Kantons oder einer Region auch in normalen Lagen durch.
Zweistufige Koordination der Verlegung von Intensivpatientinnen und –patienten
Aufgrund der COVID-19-Pandemie werden die Intensivstationen seit vielen Monaten viel stärker beansprucht als normalerweise. Auch Engpässe beim Fachpersonal führen dazu, dass es den Spitälern und Intensivstationen kaum mehr möglich ist, kurzfristig zusätzliche Kapazitäten zur Verfügung zu stellen. Die steigenden Fallzahlen und die regional unterschiedlichen Durchimpfungsraten sowie die Dauerbelastung des Fachpersonals erhöhen den Druck auf die Spitäler und Intensivstationen stetig. Daher haben der Koordinierte Sanitätsdienst KSD, die Gesundheitsdirektorenkonferenz GDK und H+ Die Spitäler der Schweiz sowie die Schweizerische Gesellschaft für Intensivmedizin SGI per 14. Dezember 2021 Präzisierungen des Konzeptes zur Nationalen Koordination der Intensivstationen vorgenommen.
Die Präzisierungen sehen eine zweistufige Koordination der Intensivstationen vor:
1. Jede Intensivstation ist innerkantonal oder regional einem bestehenden oder im Kanton von der Behörde gebildeten Spitalnetzwerk für Patientenverlegungen und Kapazitätsausgleiche angeschlossen. Die Netzwerke werden in der Regel durch die Leitung Intensivmedizin eines Universitäts- oder Zentrumsspitals geführt. Innerhalb der Spitalnetzwerke sorgen die Intensivstationen für frühzeitige Patientenverlegungen und Kapazitätsausgleiche primär unter den betriebenen zertifizierten Intensivbetten und sekundär unter allen möglichen Behandlungsplätzen. Es geht darum, im Netzwerk die Auslastung sowohl bei COVID-19- als auch bei non-COVID-19-Patientinnen und -Patienten auszugleichen, einer Überlastung durch ungeplante Intensivbehandlungsfälle vorzubeugen und transportfähige Patientinnen und Patienten rechtzeitig zu verlegen.
2. Bei einer starken Auslastung von 85 Prozent oder mehr und bei einem Anteil von mindestens 50 Prozent COVID-19-Patientinnen und -Patienten innerhalb eines Spitalnetzwerkes werden Verlegungen in Netzwerke mit einer weniger hohen Auslastung und einem tieferen Anteil an COVID-19-Patientinnen und -Patienten organisiert. In einem solchen Fall vereinbaren die betreffenden Spitalnetzwerke die Verlegungen gemeinsam mit der nationalen Koordinationsstelle.
Die zweistufige Koordination trägt dazu bei, eine lokale oder regionale Überlastung zu verhindern, die Aufnahmefähigkeit schweizweit homogen zu erhalten sowie die Resilienz der Intensivstationen und die Durchhaltefähigkeit des Personals zu stärken. Auch wird mit den Präzisierungen das gemeinsame Verständnis aller Beteiligten für den politischen Stellenwert der Vereinbarung gestärkt. Es gilt, dass sich die Spitäler und Kantone bei der Verlegung von Patientinnen und Patienten noch stärker unterstützen und weitere nicht dringliche Eingriffe zugunsten der Verfügbarkeit von Intensivplätzen zurückstellen.
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Herausgeber
Koordinierter Sanitätsdienst - ab 2023 BABS
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