Leitbild zur Förderung des Langsamverkehrs in der Vernehmlassung

Bern, 09.12.2002 - Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat heute ein Leitbild zur Förderung des Langsamverkehrs in die Vernehmlassung gegeben. Gemeinsam mit Kantonen, Städten und Agglomerationen sowie den Fachorganisationen will das UVEK den Langsamverkehr vermehrt fördern. Im Vordergrund stehen die Optimierung der Verkehrsysteme in Städten und Agglomerationen sowie das Schaffen attraktiver und sicherer Rahmenbedingungen für das Wandern und das Velofahren in der Freizeit.

Die Verkehrsentwicklungsanalysen prognostizieren eine stetige Zunahme des Verkehrs und damit eine Verschärfung der Verkehrsprobleme. Mit dem nun vorliegenden Leitbild soll das Entlastungspotenzial des Langsamverkehrs vermehrt genutzt werden.

Verschiedene Untersuchungen in der Schweiz und Erfahrungen im Ausland zeigen, dass der Langsamverkehr in der Schweiz auf einem vergleichsweise guten Fundament steht, das Potenzial hingegen weitem noch nicht ausgeschöpft ist. Der Anteil des Langsamverkehrs kann mit den im Leitbild zur Diskussion gestellten Massnahmen innerhalb von 10 Jahren substanziell erhöht werden. Die Massnahmen bauen auf jahrelanger Vorarbeit auf und enthalten insbesondere die Optimierung der Veloverkehrs- und der Wanderwege, die Vereinheitlichung und Verbesserung der Langsamverkehrssignalisation sowie die Förderung von Velostationen.

Mittels eines mehrjährigen Anschubprogramms in der Höhe von 49 Mio. Franken soll der Langsamverkehr strukturell nachgebessert und aufgewertet werden. Die vorgeschlagenen Förderungsmassnahmen basieren auf der aktuellen Aufgabenteilung Bund-Kantone gemäss der Bundesverfassung sowie dem Fuss- und Wanderweggesetz. Kantone, Städte und Agglomerationen sowie Gemeinden sollen in ihrer Aufgabe betreffend Förderung des Langsamverkehrs unterstützt werden, und zwar dort, wo
- ein akuter, sichtbarer Handlungsbedarf ausgewiesen ist;
- Kosten und Nutzen in einem günstigen Verhältnis stehen;
- konkrete und umsetzungsreife Projekte und Massnahmen vorliegen.

Das Leitbild Langsamverkehr wurde vom Bundesamt für Strassen ASTRA in den letzten 1 1/2-Jahren im Auftrag von Bundesrat Leuenberger in enger Zusammenarbeit mit den nationalen Fachorganisationen des Langsamverkehrs, mit diversen Bundesämtern sowie mit Fachvertreterinnen und Fachvertretern verschiedener Kantone erarbeitet. Interessierte Personen und Organisationen sind nun aufgefordert, bis zum 30. April 2003 zum vorliegenden Entwurf Stellung zu nehmen.



UVEK
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation

Pressedienst

Auskünfte:
Daniel Schneider, Informationsbeauftragter Bundesamt für Strassen, 031 324 14 91

Thomas Mahrer,
Bereichsleiter Langsamverkehr, 031 323 43 18

Gottlieb Witzig, stv. Bereichsleiter Langsamverkehr, 031 323 42 83



Herausgeber

Bundesamt für Strassen ASTRA
http://www.astra.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-8645.html