Kurzarbeit: Bundesgericht weist Beschwerde der Arbeitslosenkasse Luzern bezüglich Ferien- und Feiertagsentschädigung ab

Bern, 10.12.2021 - Das Bundesgericht hält in einem Urteil fest, dass beim summarischen Abrechnungsverfahren Ferien- und Feiertage für Mitarbeitende im Monatslohn bei der Bemessung der Kurzarbeitsentschädigung (KAE) zu berücksichtigen sind. Das entsprechende Urteil des Bundesgerichts ist am 17. November 2021 gefällt worden und am 9. Dezember 2021 beim Staatssekretariats für Wirtschaft SECO eingegangen.

Am 26. Februar 2021 hatte die Arbeitslosenkasse Luzern mit der Unterstützung des SECO beim Bundesgericht Beschwerde gegen einen Entscheid des Kantonsgerichts Luzern zur Frage der Ferien- und Feiertagsentschädigung bei Kurzarbeit im summarischen Abrechnungsverfahren eingereicht. Das Bundesgericht hat die Beschwerde nun in einem Urteil abgewiesen. Das Bundesgericht hält in seinem Urteil fest, beim summarischen Abrechnungsverfahren seien Ferien- und Feiertage für Mitarbeitende im Monatslohn bei der Bemessung der Kurzarbeitsentschädigung (KAE) zu berücksichtigen.

Das SECO hat das Urteil des Bundesgerichts zur Kenntnis genommen und wird dessen Auswirkungen auf den Vollzug der KAE nun eingehend analysieren. Die Konsequenzen für ein mit dem Bundesgerichtsurteil konformes Abrechnungsverfahren sollen möglichst rasch eruiert werden. Das SECO wird den Forderungen des Bundesgerichts entsprechen, mit dem Ziel, dem Bundesrat zu Beginn des neuen Jahres entsprechende Vorschläge zur Entscheidung zu unterbreiten.

Das summarische Abrechnungsverfahren für KAE wurde zu Beginn der Pandemie im Frühjahr 2020 im Notrecht eingeführt, um den administrativen Aufwand für die betroffenen Unternehmen zu minimieren, trotz beispiellos hoher Anzahl eingereichter Anträge eine rasche Auszahlung zu gewährleisten und somit die Arbeitsplätze und die Liquidität der betroffenen Unternehmen in dieser ausserordentlichen Lage zu sichern.

Die aktuell gute Lage auf dem Arbeitsmarkt mit einer Arbeitslosenquote von 2,5% im November 2021 zeigt eindrücklich, dass das Instrument der KAE seine Zielsetzung erfüllt hat. Seit Beginn der Corona-Pandemie im Frühjahr 2020 hat die Arbeitslosenversicherung nahezu 15 Milliarden Franken an KAE an die Unternehmen ausbezahlt. In der ersten Corona-Welle war im April 2020 für über 154'000 Betriebe mit knapp 1,4 Millionen Arbeitnehmenden KAE abgerechnet worden – das entspricht mehr als einem Viertel (26%) aller Beschäftigten in der Schweiz.


Adresse für Rückfragen

Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
Holzikofenweg 36
CH-3003 Bern
Tel. +41 58 462 56 56
medien@seco.admin.ch


Herausgeber

Staatssekretariat für Wirtschaft
http://www.seco.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-86403.html