Die bundesrätliche Vermögenssperrung im Zusammenhang mit der Ukraine wird verlängert

Bern, 10.12.2021 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 10. Dezember die vorsorgliche Vermögenssperrung im Zusammenhang mit der Ukraine um ein Jahr verlängert. Mit diesem Entscheid soll die justizielle Zusammenarbeit mit den ukrainischen Behörden unterstützt werden.

Im Februar 2014 verhängte der Bundesrat im Zusammenhang mit der damaligen Situation in der Ukraine eine Vermögenssperrung von rund 70 Millionen Franken gegenüber dem gestürzten Präsidenten Yanukovych und dessen Umfeld. Seitdem führt die Ukraine Strafverfahren gegen die Hauptakteure. Im Zusammenhang mit diesen Strafverfahren stellte die Ukraine mehrere Rechtshilfeersuchen an die Schweiz. Die Schweiz konnte zahlreiche Beweismittel an die Ukraine übermitteln. Im Hinblick auf allfällige Vermögensrückführungen sind noch Gerichtsentscheide über die unrechtmässige Herkunft der Vermögenswerte seitens der Ukraine erforderlich. Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat entschieden, die vorsorgliche Sperrung der Vermögenswerte im Zusammenhang mit der Ukraine bis Februar 2023 zu verlängern.

Das Bundesgesetz über die Sperrung und Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte ausländischer politisch exponierter Personen (SRVG; SR 196.1) regelt die Dauer der Sperrung und die Bedingungen für deren Verlängerung um jeweils ein Jahr (Art. 6 Abs. 1). Eine Verlängerung ist möglich, wenn der betroffene Staat seinen Willen zur Rechtshilfezusammenarbeit ausgedrückt hat. Die Höchstdauer der Sperrung ist auf zehn Jahre begrenzt.


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