Neuer Bericht analysiert die direkten Ungleichbehandlungen von Frauen und Männern im Bundesrecht

Bern, 10.12.2021 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 10. Dezember 2021 den Bericht in Erfüllung des Postulats Caroni (19.4092) über die direkten Ungleichbehandlungen von Frauen und Männern im Bundesrecht verabschiedet. Er kommt darin zum Schluss, dass die meisten dieser direkten Ungleichbehandlungen von Frauen und Männern aus rechtlicher Sicht zulässig sind, da sie sich auf einen gerechtfertigten Grund abstützen. Gewisse ungerechtfertigte Unterscheidungen dürften aufgrund von Gesetzesreformen in naher Zukunft wegfallen.

Der Postulatsbericht stützt sich auf ein externes Rechtsgutachten, welches die direkten Ungleichbehandlungen in den neun Bänden des Landesrechts erfasst, deren Ursachen feststellt und sich zu den Rechtfertigungsgründen äussert. In Übereinstimmung mit der Studie hält der Bundesrat fest, dass die Mehrheit der Bestimmungen, die Ungleichbehandlungen von Frauen und Männern enthalten, gerechtfertigt ist. Dies entweder aufgrund biologischer oder funktionaler Unterschiede oder aufgrund des Ziels der Verwirklichung der tatsächlichen Gleichstellung der Geschlechter.

Der grösste Teil dieser direkten Ungleichbehandlung zwischen Frauen und Männern im Bundesrecht ist im Bereich Schwangerschaft und Mutterschaft zu finden. Diese Bestimmun­gen rechtfertigen sich durch biologische Gründe im Hinblick auf den Schutz der Mutterschaft und stehen damit im Einklang mit dem Grundsatz der Gleichstellung von Frau und Mann gemäss Art. 8 Abs. 3 der Bundesverfassung.

Übereinstimmend mit dem Rechtsgutachten identifiziert der Bericht des Bundesrates auch einige Ungleichbehandlungen, die ungerechtfertigt
beziehungsweise stark umstritten sind. Insbesondere zwei Themen werden derzeit breit debattiert und sind Teil aktueller Reformen. Dies ist einerseits das Sozialversicherungsrecht, welches hinsichtlich des Rentenalters eine direkte Ungleichbehandlung von Frauen und Männern enthält. Im Falle einer Annahme der Reform «AHV 21» wird diese formelle Ungleichbehandlung künftig aufgehoben.

Die zweite, derzeit umstrittene Unterscheidung betrifft das Strafrecht. Die geltende Definition von Vergewaltigung im Sexualstrafrecht schliesst Männer als Opfer aus. In der aktuell laufenden Revision des Sexualstrafrechts schlägt die Rechtskommission des Ständerates eine geschlechtsneutrale Neuformulierung des Begriffs vor, welche diese bestehende Ungleichheit beseitigen soll. Der Bundesrat wird im Jahr 2022 dazu Stellung nehmen.

Weitere direkte Ungleichbehandlungen von Frauen und Männern gibt es im Bereich der Landesverteidigung oder bei der Witwen- und Witwerrente. Auch hier gibt es Anstrengungen, die Unterscheidungen zu beseitigen. So wird das System der Hinterlassenenrenten als Ganzes überdacht. Aktuell werden ausserdem verschiedene Optionen der Zukunft der Militärdienstpflicht geprüft. In diesem Zusammenhang erklärte sich der Bundesrat bereit, die Frage einer eventuell obligatorischen Teilnahme der Frauen am Orientierungstag der Armee in seine Arbeiten miteinzubeziehen.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter, und in den letzten Jahrzehnten haben bedeutende, wenn auch noch unzureichende Veränderungen zugunsten der Gleichstellung von Frau und Mann stattgefunden. Der Bundesrat misst der Verwirklichung der Gleichstellung von Frau und Mann grosse Bedeutung zu. Die Gleichstellungsstrategie 2030 hat zum Ziel, dass im Bundesrecht keine geschlechterdiskriminierenden Regelungen mehr existieren sollen. Die Umsetzung des Postulats Caroni 19.4092 entspricht daher auch einer prioritären Massnahme der Strategie. Über die Herstellung der rechtlichen Gleichbehandlung hinaus liegt der Schwerpunkt der Gleichstellungsstrategie 2030 insbesondere auf der Verwirklichung der tatsächlichen Gleichstellung zwischen Frau und Mann.


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