Bundesrat verabschiedet Bericht über die Generationenbilanz

Bern, 10.12.2021 - Der Bundesrat hat anlässlich seiner Sitzung vom 10. Dezember 2021 den Bericht «Generationenbilanz» verabschiedet, der in Erfüllung des Postulates 17.3884 von Nationalrätin Kathrin Bertschy verfasst wurde. Die aktualisierte Generationenbilanz bestätigt, dass die Alterung der Bevölkerung die öffentlichen Finanzen mittel- und langfristig stark belasten wird.

Der Nationalrat hatte am 20. März 2019 das Postulat Bertschy mit dem Titel «Generationenbilanzierung aktualisieren» verabschiedet. Darin wurde der Bundesrat beauftragt, die Generationenbilanzierung aus dem Jahr 2004 zu aktualisieren. Der neue Bericht beruht auf einer externen Studie.

Die Generationenbilanz zeigt, dass die Alterung der Bevölkerung die öffentlichen Finanzen mittel- und langfristig stark belasten wird. Diese Entwicklung ist vor allem auf den Anstieg der Gesundheitsausgaben und der Ausgaben für die soziale Sicherheit aufgrund des wachsenden Anteils der über 65-Jährigen an der Bevölkerung zurückzuführen. Um einen starken Anstieg der Schuldenquote zu vermeiden, braucht es daher Reformen. Die Besonderheit der Studie besteht darin, dass sie die Auswirkungen der öffentlichen Finanzen auf die verschiedenen aktuellen und zukünftigen Alterskohorten miteinander vergleicht. Konkret evaluiert die Studie die intergenerationellen Auswirkungen verschiedener Reformen. Diese Auswirkungen können je nach Reform, insbesondere im Falle der AHV, erhebliche Unterschiede aufweisen.

Was ist eine Generationenbilanz?

Eine Generationenbilanz zeigt die möglichen Entwicklungen der staatlichen Einnahmen und Ausgaben sowie der Ausgaben der Sozialversicherungen, insbesondere unter Berücksichtigung der demografischen Annahmen. Sie evaluiert die Nachhaltigkeit der öffentlichen Finanzen, indem sie namentlich eine implizite Verschuldung berechnet, die sich aus den zukünftigen Defiziten ergibt. Sie verdeutlicht vor allem die Auswirkungen der öffentlichen Finanzen auf die Alterskohorten der aktuellen oder zukünftigen Bevölkerung. Da die Generationenbilanz die von den heute lebenden Generationen geleisteten Beiträge nicht berücksichtigt, lassen sich die intergenerationellen Auswirkungen der gegenwärtigen Finanzpolitik nicht evaluieren. Für eine Reform hingegen lassen sich solche Auswirkungen auch für die heute lebenden Generationen berechnen, da Reformen nur die zukünftigen Einnahmen und Ausgaben betreffen. Die Generationenbilanz konnte sich aufgrund ihrer methodischen Schwächen nicht als internationaler Standard etablieren. Sie wird deshalb weder vom IWF, noch von der OECD oder der EU verwendet. 


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