Coronavirus: Drittes Aufgebot des Bundesrates für den Zivilschutz

Bern, 10.12.2021 - Zur Bewältigung der Corona-Pandemie hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 10. Dezember 2021 ein drittes nationales Aufgebot von Schutzdienstpflichtigen beschlossen. Es umfasst ein Kontingent von maximal 100'000 Diensttagen und gilt bis zum 31. März 2022.

In den vergangenen Wochen ist die Anzahl der Covid-19-Fälle in allen Altersgruppen und in allen Kantonen angestiegen. Auch die Hospitalisation von Covid-19-Patienten und die Belegung der Betten in den Intensivstationen nehmen seit Wochen zu. Die Kantone verzeichnen deshalb einen wachsenden Unterstützungsbedarf im Gesundheitswesen und haben begonnen, den Zivilschutz wieder vermehrt im Bereich der Impfungen und im Contact-Tracing einzusetzen.

Subsidiäre Unterstützung des Gesundheitswesens

Am 31. Oktober 2021 war das zweite Bundesratsaufgebot des Zivilschutzes beendet worden. Angesichts der Lageentwicklung erachtet der Bundesrat eine weitere rasche personelle Unterstützung zugunsten dieser Massnahmen als erforderlich und stuft ein erneutes Aufgebot für Schutzdienstpflichtige als von nationalem Interesse ein. Der Zivilschutz kann als schnell verfügbares Mittel und mit dem notwendigen Erfahrungshintergrund aus den vergangenen Corona-Wellen eingesetzt werden. Die Kantone erhalten die Möglichkeit, rasch auf die veränderte Situation zu reagieren und die benötigten personellen Kapazitäten zur Entlastung des Gesundheitswesens bereitzustellen.

Die operative Einsatz- und Führungsverantwortung für die Zivilschutzeinsätze liegt wiederum bei den Kantonen. Sie haben darauf zu achten, dass der Zivilschutz in erster Linie für die Überbrückung von zeitlichen und personellen Engpässen im Gesundheitswesen eingesetzt wird, bei der logistischen Unterstützung der Booster-Impfungen sowie beim Contact-Tracing.

Für die Einsätze des Zivilschutzes gilt das Subsidiaritätsprinzip: Grundsätzlich sollen diese Aufgaben mit Personal aus dem Gesundheitswesen oder Drittpersonen erfüllt werden.

Kontingent bis zum 31. März 2022

Der Bund stellt den Kantonen ein Kontingent von maximal 100'000 Diensttagen für den Einsatz von Schutzdienstpflichtigen bis zum 31. März 2022 zur Verfügung. Die Kosten für das Kontingent belaufen sich insgesamt auf maximal 2,75 Mio. Franken.


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