Bundesrat und Parlament empfehlen Volksinitiative «Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung» zur Ablehnung und befürworten indirekten Gegenvorschlag

Bern, 09.12.2021 - Am 13. Februar 2022 entscheiden die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger über die Volksinitiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung». Sie verlangt, dass Tabakwerbung überall dort verboten ist, wo Kinder und Jugendliche sie sehen können, zum Beispiel in der Zeitung, auf Plakaten, im Internet, im Kino, in Kiosken oder an Veranstaltungen. Bundesrat und Parlament geht die Initiative zu weit. Sie stellen ihr einen indirekten Gegenvorschlag gegenüber, der ebenfalls den Jugendschutz verstärkt.


In der Schweiz darf heute mit gewissen Einschränkungen für Tabakprodukte geworben werden. Verboten sind Tabakwerbung in Radio und Fernsehen sowie Werbung, die sich gezielt an Minderjährige richtet. Eine Mehrheit der Kantone hat weitergehende Verbote erlassen, etwa für Tabakwerbung auf Plakaten und im Kino oder für das Sponsoring von Veranstaltungen.

Initiative: Tabakwerbung verbieten, die Kinder und Jugendliche erreicht
Die Initiative will Tabakwerbung überall dort verbieten, wo Kinder und Jugendliche sie sehen können, zum Beispiel in der Presse, auf Plakaten, im Internet, im Kino, in Kiosken oder an Veranstaltungen. Für elektronische Zigaretten würden die gleichen Regeln gelten. Erlaubt wäre weiterhin Werbung, die sich nur an Erwachsene richtet oder sich an Orten befindet, zu denen Minderjährige keinen Zugang haben.

Die Initiative fordert zudem, dass Bund und Kantone die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen fördern müssen. Wie genau dies geschehen soll, lässt die Initiative offen. Sie schränkt die Forderung auch nicht auf die Tabakprävention ein.

Indirekter Gegenvorschlag von Bundesrat und Parlament
Auch Bundesrat und Parlament möchten die Jugendlichen vor den schädlichen Auswirkungen des Tabakkonsums besser schützen. Ihnen geht die Initiative aber zu weit. Sie stellen ihr mit dem neuen Tabakproduktegesetz einen indirekten Gegenvorschlag gegenüber. Die neuen Bestimmungen, welche die Werbung schweizweit einschränken, würden Werbung für Tabakprodukte und elektronische Zigaretten auf Plakaten und im Kino verbieten. Auch dürften Tabakkonzerne keine Zigaretten mehr gratis abgeben oder internationale Veranstaltungen in der Schweiz sponsern. Weiterhin möglich wären Werbung an Kiosken, in der Presse oder im Internet, ausser wenn sie sich an Minderjährige richtet, sowie das Sponsoring von nationalen Veranstaltungen, Damit berücksichtigt er auch die Anliegen der Wirtschaft.

Das neue Tabakproduktegesetz kann unabhängig vom Ausgang der Abstimmung über die Volksinitiative in Kraft treten.

Argumente der Initianten: Wirksamer Jugendschutz
Die Initiantinnen und Initianten argumentieren, dass nur ein Ja zur Initiative einen wirksamen Kinder- und Jugendschutz ermöglicht. Der Gegenvorschlag lasse dagegen weiterhin Werbung in den sozialen Medien oder in Gratiszeitungen zu - also genau dort, wo sie Kinder und Jugendliche erreicht. Tabakkonsum sei nachweislich das grösste Risiko für viele chronische Krankheiten wie Krebs. Die Krankheiten sorgten für grosses Leid und belasteten auch Wirtschaft und Prämienzahlende. 

Anzahl Raucherinnen und Raucher stabil
Jede vierte Person in der Schweiz raucht; das sind rund 2 Millionen Menschen. Dieser Anteil ist in den letzten zehn Jahren in etwa gleich hoch geblieben. Er ist auch unter Jugendlichen ähnlich hoch; rund 100 000 Jugendliche zwischen 15 und 19 Jahren rauchen. Etwa die Hälfte der heutigen Raucherinnen und Raucher haben vor dem 18. Altersjahr täglich geraucht. Die Forschung hat die Auswirkungen von Tabakwerbung untersucht. Dabei hat sich gezeigt, dass mit der Werbung die Wahrscheinlichkeit steigt, dass Jugendliche mit dem Rauchen anfangen.

Folgen des Rauchens
Rauchen kann eine Reihe von Krankheiten wie Krebs oder Herzinfarkt verursachen. Pro Jahr sterben rund 9500 Menschen in der Schweiz vorzeitig an den Folgen des Rauchens. Die Kosten des Rauchens für die öffentliche Gesundheit und die Wirtschaft belaufen sich laut verschiedenen Studien auf rund 4 bis 5 Milliarden Franken pro Jahr; davon sind 3 Milliarden direkte Behandlungskosten und rund 1 bis 2 Milliarden indirekte Kosten für die Wirtschaft, etwa wenn Raucherinnen und Raucher erkranken und nicht arbeiten können.


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