Eidgenössische Kommission für Lärmbekämpfung empfiehlt Anpassung der Grenzwerte für Strassen-, Eisenbahn- und Fluglärm

Bern, 09.12.2021 - Die Eidgenössische Kommission für Lärmbekämpfung (EKLB) hat heute ihren Bericht mit Empfehlungen für eine Aktualisierung und Verschärfung der Grenzwerte für Strassen-, Eisenbahn- und Fluglärm veröffentlicht. Die Empfehlungen zielen darauf ab, dem Bundesrat die nötigen Grundlagen an die Hand zu geben, das Grenzwertsystem in der Schweiz so auszugestalten bzw. die Lärmgrenzwerte wo nötig so anzupassen, dass sie den Anforderungen des Umweltschutzgesetzes (USG) genügen.

Trotz sichtlicher Erfolge der Lärmbekämpfung in der Schweiz in den letzten Jahrzehnten, sind immer noch viele Menschen in unserem Land schädlichem oder lästigem Lärm ausgesetzt. Da die wissenschaftlichen Grundlagen der zurzeit geltenden Grenzwerte für Verkehrslärm (Strassen-, Eisenbahn- und Fluglärm) veraltet sind, legt die Eidgenössische Kommission für Lärmbekämpfung (EKLB) im heute veröffentlichten Bericht «Grenzwerte für Strassen-, Eisenbahn- und Fluglärm» Empfehlungen für eine Anpassung dieser Grenzwerte vor. Die Empfehlungen basieren einerseits auf einer umfassenden Analyse der wissenschaftlichen Literatur über gesundheitliche Auswirkungen der Lärmbelastung. Anderseits berücksichtigen sie auch die langjährigen Erfahrungen mit dem Vollzug der Lärmschutzverordnung (LSV) und der Rechtsprechung im Bereich des Umweltlärms.

Strengere Grenzwerte vor allem bei Eisenbahn- und Fluglärm

Für Strassenlärm empfiehlt die EKLB in reinen Wohngebieten (Empfindlichkeitsstufe II) am Tag einen gegenüber der bisherigen Regelung mehr oder weniger gleich bleibenden Immissionsgrenzwert. Während der Nacht soll der Grenzwert etwa 3 dB strenger werden.

Beim Eisenbahnlärm wird empfohlen, sowohl die Tag- als auch die Nachtperiode strenger zu beurteilen: Der Immissionsgrenzwert sollte aus Gesundheitssicht in reinen Wohngebieten am Tag um 6 dB und in der Nacht um 2 dB strenger werden.

Der Fluglärm soll gemäss Empfehlung sowohl am Tag als auch in der Nacht strenger beurteilt werden als bisher, konkret um 6 dB tagsüber, bzw. - je nach Nachtstunde - um 1 bis 3 dB in der Nacht. Der Grund für diese Verschärfungen: insbesondere vom Eisenbahn- und Fluglärm fühlen sich die Menschen seit einigen Jahrzehnten immer mehr belästigt.

Längere Nachtperiode für die Beurteilung des Verkehrslärms

Die EKLB empfiehlt weiter, die Beurteilungszeit für die Nachtperiode für alle Verkehrslärmarten prinzipiell auf den Zeitraum von 22-07 Uhr und damit auf eine 9-stündige Dauer auszudehnen. Gleichzeitig soll die Tagperiode auf den Zeitraum von 07-22 Uhr und damit von heute 16 auf 15 Stunden verkürzt werden.

Neu wird vorgeschlagen, für Fluglärm nebst den bisherigen drei Nachtstunden (22-23 Uhr, 23-00 Uhr und 05-06 Uhr) auch die Morgenstunde zwischen 06 und 07 Uhr mit einem gesonderten 1-Stunden-Grenzwert zu belegen. Die EKLB reagiert damit auf die Feststellung des Bundesgerichts, die in der LSV festgelegten Nacht-Grenzwerte für Fluglärm würden die Menschen am frühen Morgen nicht ausreichend vor Lärm schützen.

Einheitlicher Schutz vor Lärm in Wohngebieten

Die EKLB ist der Meinung, dass am bisherigen Grenzwertschema mit den zwei Zeitperioden Tag und Nacht sowie den drei Arten von Belastungsgrenzwerten (Planungswert, Immissionsgrenzwert, Alarmwert) festgehalten werden sollte. Die Kommission spricht sich auch dafür aus, dass die Empfindlichkeitsstufen beibehalten werden, die als raumplanerisches Instrument eine wichtige Funktion erfüllen. Sie erkennt aber die Wichtigkeit eines einheitlichen Schutzes des Wohnens vor Lärm. Entsprechend empfiehlt sie, dass die Grenzwerte für Strassen-, Eisenbahn- und Fluglärm in reinen Wohngebieten (Empfindlichkeitsstufe II) und in gemischten Wohn- und Gewerbegebieten (Empfindlichkeitsstufe III) gleichgesetzt werden.

EKLB-Empfehlungen sollen möglichst rasch umgesetzt werden

Die Vorschläge der EKLB sollen dazu beitragen, das verfassungsmässig vorgegebene Ziel zu erreichen, die Bevölkerung vor Lärm zu schützen. Sie sind nach Wunsch der EKLB möglichst rasch umzusetzen. Die EKLB ist sich aber bewusst, dass die Umsetzung der Empfehlungen zum Teil erhebliche Auswirkungen insbesondere auf die Verkehrsinfrastrukturen und die Siedlungsentwicklung haben kann. Diese Auswirkungen sind im Weiteren detailliert zu untersuchen und im Zuge der Einführung aktualisierter Grenzwerte angemessen zu berücksichtigen.


Adresse für Rückfragen

Jean Marc Wunderli, Präsident der EKLB, Tel. +41 58 765 47 48, Jean-Marc.Wunderli@empa.ch



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Eidgenössische Kommission für Lärmbekämpfung
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