Bundesrat will Schneesport mit regionalen Wintersportzentren fördern

Bern, 03.12.2021 - Anstelle eines nationalen Schneesportzentrums sollen mehrere regionale Wintersportzentren wieder zu mehr Schneesportlagern animieren und sowohl für die Breitensportförderung als auch für die Standortregionen einen Mehrwert bringen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 3. Dezember 2021 das VBS beauftragt, die rechtlichen Grundlagen zu erarbeiten. Die Neuerung geht auf den Bericht «Drei bis vier dezentrale Wintersportzentren anstelle eines nationalen Schneesportzentrums» in Erfüllung eines Postulats aus dem Parlament zurück.

2014 hat das Bundesamt für Sport BASPO eine Machbarkeitsstudie für ein nationales Schneesportzentrum erstellt und einen Evaluationsbericht vorgelegt. Im Mai 2016 hat der Bundesrat entschieden, die Planung eines solchen nationalen Schneesportzentrums aus finanzpolitischen Überlegungen und aufgrund des geringen Rückhalts in der Vernehmlassung zur Gesamtschau Sport bis ins Jahr 2023 zu sistieren. Daraufhin hat das Parlament im Jahr den Bundesrat mit dem Postulat Engler (19.40044) 2019 beauftragt, in einem Bericht aufzuzeigen, welche Voraussetzungen am jeweiligen Standort erfüllt sein müssten, damit sich drei bis maximal vier regionale Wintersportzentren (Ost/Mitte/West) realisieren liessen.

Von nationaler zu regionaler Ausrichtung

Aufgrund einer für den vorliegenden Bericht erstellten Analyse im Zusammenarbeit mit den Kantonen und betroffenen Verbänden sollen künftig statt nur einem mehrere Wintersportzentren mit regionalem Profil entstehen, die primär dem Breitensport dienen. Die Zentren sollen insbesondere Schulen wieder zu mehr Schneesportlagern animieren und so einen signifikanten Mehrwert für die Breitensport-, die Kinder- und Jugendförderung wie auch für die Standortregion bringen.

Die Standorte und die Anzahl der Zentren sind offen, ebenso die Frage, ob es sich bei der Umsetzung um Neubauten, Ausbauten, Erneuerungen oder eine bessere Vernetzung bestehender Kapazitäten handelt. Die Realisierung solcher Zentren soll, basierend auf einem ausgewiesenen Bedarf und eingebettet in eine regionale Entwicklungsstrategie, in allen geeigneten Wintersportdestinationen der Schweiz möglich sein.

Rahmenbedingungen für Finanzhilfen des Bundes

Die Finanzierung der regionalen Wintersportzentren soll primär durch eine Kostenbeteiligung der Standortgemeinden und -kantone sichergestellt werden. Der Bund unterstützt, abgestimmt auf die Fördermöglichkeiten der Regionalpolitik, subsidiär und beschränkt sich auf die anrechenbaren Investitionskosten. Keine Beiträge will der Bund an die Betriebskosten der Zentren leisten. Dadurch sollen neue langfristige Aufgaben- und Finanzierungsverflechtungen zwischen dem Bund und den Kantonen vermieden werden. Die lokalen Träger- und Betreiberorganisationen müssen aufzeigen, dass einerseits unter Einrechnung der Beiträge der öffentlichen Hand das nötige Investitionskapital bereitgestellt und andererseits der Betrieb langfristig gewährleistet werden kann.

Qualitative Anforderungen an die Standorte

An die regionalen Wintersportzentren werden qualitative Anforderungen gestellt werden. Sie müssen schneesicher, bedarfsgerecht, während sämtlichen Jahreszeiten nutzbar sowie gut an den öffentlichen Verkehr angebunden sein und sie müssen preiswerte Dienstleistungspakete für Schulen und Gruppen von Kindern und Jugendlichen anbieten (An- und Rückreise, Aufenthalt, Bergbahnen, Mietmaterial, Freizeit-, Informations- und Bildungsangebote). Zudem sind Vorgaben des Natur-, Landschafts- und Ortsbildschutzes zu erfüllen und auch die Barrierefreiheit muss bei der Planung der Wintersportzentren berücksichtigt werden.

Anpassung des Sportförderungsgesetzes

Gemäss geltendem Recht kann der Bund Finanzhilfen an den Bau von NASAK-Anlagen für den Leistungssport leisten, nicht aber an die Erstellung von Breitensportanlagen. Gleichzeitig können im Rahmen der Neuen Regionalpolitik des Bundes (NRP) für den Bau von regional bedeutenden Infrastrukturvorhaben Darlehen zur Verfügung gestellt werden, nicht aber für den Betrieb einer Anlage.

Im Sportförderungsgesetz soll deshalb die Grundlage geschaffen werden, um die Realisierung von regionalen Wintersportzentren mit subsidiären Investitionsbeiträgen unterstützen zu können. Der dadurch neu entstehende Subventionstatbestand erfordert einen entsprechenden Kredit. Schätzungen zum Finanzbedarf werden allerdings erst im Zuge der Rechtsanpassung gemacht werden können.

Neben der Zustimmung zum Bericht Engler hat der Bundesrat das VBS beauftragt, die entsprechenden Arbeiten zur Rechtsanpassung anzugehen und dabei sowohl eine enge Koordination mit allfälligen Umsetzungsarbeiten zum Postulat «Zukunftsorientierte Breitensportförderung» der WBK-S sicherzustellen, als auch die weiteren anstehenden Revisionsarbeiten am Sportförderungsgesetz zu berücksichtigen. Ausserdem soll geprüft werden, wie die Durchführung von Schneesporttagen unterstützt werden kann. Der Bundesrat erwartet vom VBS bis Ende Dezember 2023 einen Antrag über das weitere Vorgehen.

Bisherige bewährte Schneesportförderung des Bundes

Der Bund engagiert sich in der Schneesportförderung seit vielen Jahren subsidiär: Im Breitensport insbesondere durch das Programm Jugend und Sport (J+S), mit der Plattform für Lehr- und Lernmaterialien «mobilesport.ch» sowie mit der Unterstützung des Vereins «Schneesportinitiative Schweiz». Im Leistungssport leistet der Bund mit jährlichen Verbandsbeiträgen, Finanzhilfen im Rahmen des Nationalen Sportanlagenkonzepts (NASAK) sowie mit Beiträgen an internationale Sportgrossanlässe Unterstützung. Auch Kostenerlasse für Unterstützungsleistungen der Armee, die Spitzensport-Rekrutenschule und die Spitzensport-Wiederholungskurse gehören dazu.


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