Bundesrat verzichtet auf Auslagerung im Nationalstrassenwesen

Bern, 03.12.2021 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 3. Dezember 2021 beschlossen, auf eine Auslagerung von Bau und Betrieb der Nationalstrassen aus der Bundesverwaltung zu verzichten. Die dazu gemachten Abklärungen haben gezeigt, dass die strategischen und operativen Aufgaben so zwar besser getrennt werden könnten, es dadurch aber zu neuen Schnittstellen käme. Um die Effizienz zu verbessern, hält es der Bundesrat für sinnvoller, vertieft zu prüfen, ob gewisse Aufgaben im Bereich der Bauherrenunterstützung und des Verkehrsmanagements in das Bundesamt für Strassen (ASTRA) eingegliedert werden könnten und ob eine engere Zusammenarbeit unter den Gebietseinheiten möglich ist.

Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) ist seit der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen im Jahr 2008 verantwortlich für das Nationalstrassenwesen. Es kümmert sich dabei sowohl um operative Aufgaben, wie den Bau und den Betrieb des Nationalstrassennetzes als auch um die strategische Weiterentwicklung des Nationalstrassennetzes. Im Rahmen der strukturellen Reformen hatte der Bundesrat 2018 das UVEK damit beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) die Auslagerung von Bau und Betrieb der Nationalstrassen zu prüfen. Im Vordergrund stand dabei, das operative Geschäfts in eine öffentlich-rechtliche Anstalt oder in eine Aktiengesellschaft auszulagern, ähnlich wie dies in Österreich der Fall ist.

Die Abklärungen haben ergeben, dass eine Auslagerung eine klarere Trennung von strategischen Entscheiden auf der einen und der operativen Umsetzung auf der anderen Seite bringen würde. Ein ausgelagerter Betrieb könnte im Auftrag der Kantone und der Privatwirtschaft zudem weitere operative Aufgaben übernehmen. Die strategischen Aufgaben blieben beim Bundesamt. Allerdings entstünden neue Schnittstellen zwischen dem Bundesamt und dem ausgelagerten Betrieb, und es müssten zusätzliche Führungsstrukturen geschaffen werden, um die verschiedenen Aufgaben gut zu steuern. 

Strukturelle Optimierungen ohne Auslagerung

Da die Gouvernanz auch ohne Auslagerung optimiert werden kann, erachtet es der Bundesrat für sinnvoller, auf eine Auslagerung zu verzichten. So können die mit einer Auslagerung des operativen Nationalstrassengeschäfts verbundenen Risiken vermieden werden. Ein wesentlicher Teil der Einsparungen könnte auch erzielt werden, indem Aufgaben im Bereich der Bauherrenunterstützung ins ASTRA eingegliedert werden. Auch im Verkehrsmanagement könnten gewisse Aufgaben, die heute im Rahmen von Leistungsvereinbarungen von gewissen Kantonspolizeien wahrgenommen werden, ins ASTRA integriert werden. Geprüft wird nun auch eine noch engere Zusammenarbeit mit den Gebietseinheiten und zwischen ihnen, um im Nationalstrassenunterhalt die Effizienz weiter zu verbessern.

Diese Anpassungen sind im Rahmen des geltenden Rechts möglich. Der Bundesrat hat das UVEK daher nun beauftragt, diese Optimierungen weiter zu vertiefen und einer fundierten Prüfung zu unterziehen.


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