Bundesrat nimmt ersten Tätigkeitsbericht der Koordinationsgruppe Umweltkriminalität zur Kenntnis

Bern, 03.12.2021 - Die Koordinationsgruppe Umweltkriminalität (KUK) hat den Auftrag, die Bekämpfung von Umweltdelikten auf nationaler und internationaler Ebene zu verstärken. An seiner Sitzung vom 3. Dezember 2021 hat der Bundesrat den Bericht über ihre Tätigkeit in den ersten drei Jahren zur Kenntnis genommen. Daraus geht hervor, dass die stärkere Vernetzung und strategische Zusammenarbeit im Bereich Umweltkriminalität bereits wirkt. Der KUK gehören Vertreterinnen und Vertreter verschiedener Bundesämter und kantonaler Konferenzen an.

Umweltkriminalität, wie illegale Abfallentsorgung oder Handel mit geschützten Arten, hat sich zu einem weltweiten Milliardengeschäft entwickelt. Um dieser Entwicklung entgegenzutreten, sind international und national verschiedene Bestrebungen im Gange. In der Schweiz hat der Bundesrat dazu 2018 die Koordinationsgruppe Umweltkriminalität (KUK) eingesetzt, der Vertreterinnen und Vertreter der Bundesbehörden, Polizei sowie Staatsanwälte angehören. Sie hat dem Bundesrat nun ihren ersten Bericht zur Tätigkeit der letzten drei Jahre unterbreitet.

Netzwerk zeigt bereits Wirkung

Aus dem Bericht geht hervor, dass die Vernetzung im Bereich Umweltkriminalität und die strategische Zusammenarbeit gut funktionieren. Dies hat die Bearbeitung konkreter Fälle erleichtert. Die KUK hat zudem zum Beispiel zusammen mit dem Schweizerischen Polizei-Institut spezifische Schulungsunterlagen für die Polizeiausbildung erstellt. Damit sollen Polizistinnen und Polizisten für Umweltdelikte sensibilisiert sowie Kenntnisse in der Umweltschutzgesetzgebung und in polizeilichen Prozessen bei Umweltdelikten vermittelt werden.

Zudem setzt sich die KUK dafür ein, dass das Strafmass bei groben Verstössen gegen die Umwelt erhöht wird. Das Parlament hat diesbezüglich in der Frühjahrssession 2021 die Revision des Bundesgesetzes über den Verkehr mit Tieren und Pflanzen geschützter Arten verabschiedet. Nun werden Aktivitäten der organisierten Kriminalität im Bereich des internationalen Handels mit gefährdeten Tieren und Pflanzen als Verbrechen eingestuft, wenn sie bandenmässig oder gewerbsmässig begangen werden. Auch ist eine Revision des Umweltschutzgesetzes geplant. Neu sollen Umweltvergehen zu Verbrechen hochgestuft werden, wenn es sich um schwere Fälle handelt. Als solche gelten Verstösse mit schwerwiegenden (potenziellen) Auswirkungen auf Mensch oder Umwelt sowie solche, die banden-, gewerbs- oder gewohnheitsmässig begangen werden. Sie können dann auch als Vortaten zur Geldwäscherei gelten.

Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) und das Departement des Innern (EDI) werden dem Bundesrat in vier Jahren wieder einen Bericht über die Tätigkeit der KUK unterbreiten.

Die KUK setzt sich zusammen aus Vertreterinnen und Vertretern des Bundesamts für Umwelt (BAFU), Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV), Bundesamts für Polizei (fedpol), Bundesamts für Justiz (BJ), der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV), des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) und des Eidgenössischen Büros für Konsumentenfragen (BFK). Zudem sind Vertreterinnen und Vertreter der Konferenz der kantonalen Polizeikommandanten (KKPKS), der Schweizerischen Staatsanwälte-Konferenz (SSK) und der Konferenz der Vorsteher der Umweltschutzämter (KVU) dabei.


Adresse für Rückfragen

Jan Boltshauser, Abteilung Recht, Bundesamt für Umwelt BAFU
Tel. +41 58 481 95 91, jan.boltshauser@bafu.admin.ch

Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV), Medienstelle
Tel. +41 58 463 78 98, media@blv.admin.ch



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