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Veröffentlicht am 3. Dezember 2021

Gewährleistung der geänderten Verfassungen von drei Kantonen

Bern, 3.12.2021 - Der Bundesrat beantragt dem Parlament, die geänderten Verfassungen der Kantone Zürich, Graubünden und Neuenburg zu gewährleisten. Alle Verfassungsänderungen stimmen mit dem Bundesrecht überein, wie der Bundesrat in seiner am 3. Dezember 2021 verabschiedeten Botschaft festhält.