Gewährleistung der geänderten Verfassungen von drei Kantonen

Bern, 03.12.2021 - Der Bundesrat beantragt dem Parlament, die geänderten Verfassungen der Kantone Zürich, Graubünden und Neuenburg zu gewährleisten. Alle Verfassungsänderungen stimmen mit dem Bundesrecht überein, wie der Bundesrat in seiner am 3. Dezember 2021 verabschiedeten Botschaft festhält.

Die vorliegenden Verfassungsänderungen haben zum Gegenstand:

im Kanton Zürich:

  • die Grenzwerte des Finanzreferendums und der Finanzbefugnisse des Kantonsrats und des Regierungsrats;

im Kanton Graubünden:

  • die Einführung des Verhältniswahlrechts zur Wahl des Grossen Rats;

im Kanton Neuenburg:

  • die Nutzung der Windenergie;
  • die Amtsenthebung von Mitgliedern der Exekutiv- und Gerichtsbehörden;
  • die Transportinfrastrukturen.


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