Bundespräsident Parmelin empfängt den Präsidenten von Kasachstan

Bern, 29.11.2021 - Bundespräsident Guy Parmelin ist am Montagabend, 29. November 2021, in Genf mit dem kasachischen Präsidenten Kassym-Jomart Tokayev zusammengekommen. Im Rahmen des Treffens wurden zwei Abkommen unterzeichnet, die den Handel zwischen beiden Ländern fördern. Die offiziellen Gespräche waren den Wirtschaftsbeziehungen, der Zusammenarbeit beider Länder in den internationalen Organisationen und globalen Fragen gewidmet.

Die bilateralen Abkommen wurden von Staatssekretärin Marie-Gabrielle Ineichen-Fleisch, Direktorin des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO und von Handels- und Integrationsminister Bakhyt Sultanov unterzeichnet. Es handelt sich um ein Protokoll zur innerstaatlichen Regulierung im Dienstleistungsbereich sowie um ein Abkommen über die gegenseitige Anerkennung amtlicher Stempel auf Edelmetallwaren.

Beide Seiten betonten am Montag, dass die Beziehungen zwischen der Schweiz und Kasachstan trotz der Pandemie gestärkt werden konnten. Eng ist die Zusammenarbeit beispielsweise bei der regionalen Wasserdiplomatie und in den Bretton-Woods-Institutionen.

Bundespräsident Parmelin und Präsident Tokayev unterstrichen die guten bilateralen Wirtschaftsbeziehungen und loteten deren Wachstumspotenzial aus. Sie besprachen die Entwicklung der Pandemie und bekräftigten die Bedeutung der Zusammenarbeit und der internationalen Institutionen bei der Bewältigung der Coronakrise.

Der Bundespräsident würdigte die Teilnahme Kasachstans als Beobachter an der letzten Überprüfungskonferenz zur Streumunitionskonvention unter Schweizer Vorsitz und unterstrich die Wichtigkeit einer Welt ohne Streumunition. Weitere Themen waren die Lage in Afghanistan und die nächste Ministerkonferenz der Welthandelsorganisation (WTO), die ab Dienstag in Genf hätte stattfinden sollen, pandemiebedingt jedoch auf unbestimmte Zeit verschoben wurde.

Neue Abkommen mit Kasachstan über den Handel mit Edelmetallwaren und über die innerstaatliche Regulierung im Dienstleistungsbereich

Das eine der unterzeichneten Abkommen erleichtert der Schweizer Uhren- und Schmuckindustrie den Zugang zum kasachischen Markt für Edelmetallwaren, das andere verbessert dank klarer und transparenter Bewilligungsverfahren den Zugang für Schweizer Dienstleistungsunternehmen in Kasachstan. Mit dem Abkommen über die gegenseitige Anerkennung amtlicher Stempel auf Edelmetallwaren verpflichten sich beide Vertragsstaaten, die Einfuhr von Gegenständen ohne weitere Kontrolle und Stempelung zuzulassen, wenn diese durch die Kontrollbehörde des Herstellungslandes geprüft und mit dem nationalen amtlichen Stempel versehen worden sind. Damit kann die Uhren- und Schmuckbranche von einfacheren Verfahren im Handel mit Kasachstan profitieren.

Das Protokoll zur innerstaatlichen Regulierung im Dienstleistungsbereich legt sowohl Qualifikationsanforderungen und -verfahren als auch Bewilligungsvoraussetzungen und –verfahren für den Handel mit Dienstleistungen fest. Beispielsweise ist vorgesehen, dass die  Vertragsstaaten es zulassen, dass Bewilligungsunterlagen so weit wie möglich elektronisch erfasst und die Gesuche innert nützlicher Frist bearbeitet werden. Ebenso ist geregelt, dass die Gebühren für die Bewilligungen verhältnismässig sein müssen. Dies ist von besonderer Bedeutung für kleine, mittlere und Kleinstunternehmen: Sie verfügen in der Regel nicht über die Mittel, die notwendig sind, um strenge und kostspielige Anforderungen und Verfahren zu erfüllen bzw. zu durchlaufen. Die beiden Abkommen treten in Kraft, sobald die gesetzlichen Formalitäten der beiden Vertragsparteien abgeschlossen sind.

Auskünfte:

Zum Abkommen über die Edelmetallwaren

Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Mediendienst

Tel. +41 58 462 40 20, medien@seco.admin.ch

Eidgenössische Zollverwaltung EZV, Mediendienst

Tel. +41 58 462 67 43, medien@ezv.admin.ch

Zum Dienstleistungsprotokoll

Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Mediendienst

Tel. +41 58 462 40 20, medien@seco.admin.ch


Adresse für Rückfragen

Kommunikation GS-WBF, Tel. +41 58 462 20 07, info@gs-wbf.admin.ch


Herausgeber

Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
http://www.wbf.admin.ch

Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit
https://www.bazg.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-86179.html