Abgabe von medizinischem Heroin: Verlängerung der geänderten Regelung

Bern, 24.11.2021 - Patientinnen und Patienten, die medizinisches Heroin erhalten, können weiterhin aufgrund strikter Kriterien bis zu sieben Tagesdosen Diacetylmorphin aufs Mal beziehen. Aufgrund der positiven Erfahrungen während der Pandemie hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 24. November 2021 beschlossen, diese Praxis bis zum 31. März 2023 zu verlängern und bis dahin die Betäubungsmittelsuchtverordnung (BetmSV) vollständig zu revidieren.

Die Umstände der Pandemie führten im Jahr 2020 zur Anwendung eines pragmatischen Ansatzes bei der Verschreibung von medizinischem Heroin (Diacetylmorphin). Um das Risiko einer Infektion mit Covid-19 zu minimieren, wurde die Zahl der Konsultationen reduziert, welche die Patientinnen und Patienten zur Entgegennahme ihres Medikaments im Behandlungszentrum wahrnehmen müssen. Nun können Patientinnen und Patienten, die zuvor mindestens einmal täglich ein Behandlungszentrum aufsuchen mussten, aufgrund strikter Kriterien bis zu sieben Tagesdosen ihrer Behandlung in einer einzigen Konsultation beziehen.

Da sich diese Lösung bewährt hat, schlägt das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) vor, sie definitiv in der BetmSV zu verankern. Es schlägt zudem eine ordentliche Verordnungsrevision vor, um den Bedürfnissen von alternden Patientinnen und Patienten mit Komorbiditäten besser gerecht zu werden. Das EDI wird dem Bundesrat möglichst bald eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage unterbreiten. Bis diese Revision abgeschlossen ist und um die mit der Sonderregelung erzielten therapeutischen Fortschritte nicht zu gefährden, verlängert sich die Gültigkeit der BetmSV-Änderung bis zum 31. März 2023. 


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