Revision des Bundesgesetzes über Beiträge für die kantonale französischsprachige Schule in Bern

Bern, 24.11.2021 - Der Bundesrat hat eine Botschaft verabschiedet, mit der er dem Parlament eine Totalrevision des Bundesgesetzes über Beiträge für die kantonale französischsprachige Schule in Bern unterbreitet. Der Gesetzesentwurf bringt eine Anpassung an die subventionsrechtlichen Anforderungen und bestätigt gleichzeitig die Bedeutung einer angemessenen Vertretung der Sprachgemeinschaften in der Bundesverwaltung und in der Bundesstadt.

Als obligatorische Schule, die vom Kanton Bern und vom Bund gemeinsam finanziert wird, erteilt die École cantonale de langue française de Berne (ECLF) in einer deutschsprachigen Region Unterricht bis zur Sekundarstufe I in französischer Sprache gemäss dem Westschweizer Lehrplan Plan d’études romand (PER). Seit 1960 ermöglicht sie den Kindern von Angestellten der Bundesverwaltung, die Schule in Bern in französischer Sprache zu besuchen. Der Bund leistet einen Beitrag von 25 Prozent der Betriebskosten, was jährlich gut einer Million Franken entspricht.

Eine Totalrevision des Bundesgesetzes über Beiträge für die kantonale französischsprachige Schule in Bern von 1981 war notwendig, um das Gesetz mit den heutigen bundes- und insbesondere subventionsrechtlichen Vorschriften in Übereinstimmung zu bringen. Den Bundesbeitrag an die Schule will der Bundesrat grundsätzlich in unverändertem Umfang weiterführen. Das neue Gesetz hat in der Vernehmlassung, die vom 20. Januar bis am 23. April 2021 stattfand, breite Zustimmung gefunden.


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