Bundesrat will Grundlagen für die Bearbeitung von Personendaten in Informationssystemen des VBS anpassen

Bern, 24.11.2021 - Im VBS bestehen insbesondere wegen der erfolgten Weiterentwicklung der Armee (WEA) neue Bedürfnisse an die Bearbeitung von Personendaten in seinen Informationssystemen. Diese erfordern eine Anpassung der Rechtsgrundlagen. An seiner Sitzung vom 24. November 2021 hat der Bundesrat den Entwurf der Gesetzesanpassungen und die Botschaft zuhanden des Parlaments verabschiedet.

Mit der Weiterentwicklung der Armee (WEA) haben sich die Strukturen, die Organisation und die Prozesse in der Armee und in der Militärverwaltung grundlegend geändert. Dies führt dazu, dass die Rechtsgrundlagen für die Bearbeitung von Personendaten in militärischen Informationssystemen an die neuen Bedürfnisse angepasst werden müssen. Ausserhalb der Armee und der Militärverwaltung sind ebenfalls neue Bedürfnisse im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Personendaten aufgetreten. Diese erfordern Anpassungen auch an nicht militärischen Informationssystemen des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS).

Mit der beabsichtigten Teilrevision des Bundesgesetzes über die militärischen Informationssysteme (MIG) will der Bundesrat die datenschutzrechtlich nötigen Rechtsgrundlagen für diverse militärische und nicht militärische Informationssysteme des VBS, in denen Personendaten bearbeitet werden, ändern oder neu schaffen.

Den Entwurf der Gesetzesanpassungen und die Botschaft hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 24. November 2021 zuhanden des Parlaments verabschiedet.


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