Referenden gegen die Änderung des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben (StG) und gegen das Bundesgesetz über ein Massnahmenpaket zugunsten der Medien zustande gekommen

Bern, 19.11.2021 - Die Referenden gegen die Änderung vom 18. Juni 2021 des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben (StG) und gegen das Bundesgesetz vom 18. Juni 2021 über ein Massnahmenpaket zugunsten der Medien sind zustande gekommen.

Unterschriften für fakultative Referenden auf Bundesebene für Vorlagen, welche zwischen dem 30. Juni 2020 und dem 31. Juli 2021 im Bundesblatt veröffentlicht wurden, konnten bei der Bundeskanzlei auch ohne Stimmrechtsbescheinigung eingereicht werden (Artikel 2
Covid-19-Gesetz [SR 818.102]; Covid-19-Verordnung Stimmrechtsbescheinigung [SR 161.17]). Die Bundeskanzlei sendete den Stellen, die nach kantonalem Recht für die Stimmrechtsbescheinigung zuständig sind, die nicht bescheinigten Unterschriftenlisten zu und forderte die Stimmrechtsbescheinigung an. Sie konnte so viele Unterschriftenlisten zustellen wie nötig sind, um das Zustandekommen des Referendums feststellen zu können.

Am 5. Oktober 2021 wurden 71 316 Unterschriften gegen die Änderung vom 18. Juni 2021 des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben (StG) eingereicht, davon waren 17 556 Unterschriften samt Stimmrechtsbescheinigung. Nachdem die Bundeskanzlei einen Teil der eingereichten Unterschriften hat bescheinigen lassen, ist das Referendum mit 57 529 gültigen Unterschriften zustande gekommen.

Am 6. Oktober 2021 wurden 109 948 Unterschriften gegen das Bundesgesetz vom 18. Juni 2021 über ein Massnahmenpaket zugunsten der Medien eingereicht, davon waren 4 980 Unterschriften samt Stimmrechtsbescheinigung. Nachdem die Bundeskanzlei einen Teil der eingereichten Unterschriften hat bescheinigen lassen, ist das Referendum mit 64 443 gültigen Unterschriften zustande gekommen.

Gemäss Entscheid des Bundesrates vom 13. Oktober 2021 werden die Änderung vom 18. Juni 2021 des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben (StG) sowie das Bundesgesetz vom 18. Juni 2021 über ein Massnahmenpaket zugunsten der Medien somit am 13. Februar 2022 zur Abstimmung gelangen.


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