Bundesrat verabschiedet Botschaft für sichere Stromversorgung von Sendeanlagen des Bundes

Bern, 17.11.2021 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 17. November 2021 die Botschaft zum Bundesbeschluss über die Finanzierung einer sicheren Stromversorgung von Polycom-Sendeanlagen des Bundes verabschiedet. Durch die Ausrüstung der Anlagen mit Batteriesystemen soll die Kommunikation auch im Falle eines Zusammenbruchs des Stromnetzes flächendeckend sichergestellt bleiben.

Die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) ist verantwortlich für die Polycom-Sendestandorte, die im Eigentum des Bundes stehen. Diese machen rund ein Drittel aller Standorte aus. Bei einem Zusammenbruch des Stromnetzes in der Schweiz wäre die Kommunikation über die öffentlichen Kommunikationsnetze nicht mehr gewährleistet. Somit würde das Funktionieren des Sicherheitsfunksystems Polycom für Behörden und Organisationen für Rettung und Sicherheit (BORS) zu einem entscheidenden Faktor zur Bewältigung dieser Krisensituation.

Die EZV hat die Stromversorgung ihrer Polycom-Sendestandorte im Hinblick auf eine Strommangellage überprüft. Bei einem Stromausfall von mehr als acht Stunden wäre die Funkabdeckung im Grenzraum stark reduziert. Die Stromautonomie der Sendestandorte muss daher erhöht werden.

Hierfür sind zusätzliche Notstromversorgungen bei den Polycom-Sendestandorten des Bundes notwendig. Die neuen Anlagen sollen mit Lithium-Ionen-Batterien betrieben werden. Diese werden mit Strom aus erneuerbaren Energien geladen und sind im Vergleich zu Notstromaggregaten nachweislich emissionsärmer. Damit wird dem Hauptanliegen aus der Vernehmlassung Rechnung getragen, dass die Notstromversorgung mit erneuerbaren Energien sichergestellt wird. Da in der Schweiz solche Installationen bisher nicht weit verbreitet sind, wird im Rahmen einer Überprüfung der Durchführbarkeit deren Einsatztauglichkeit für die Polycom-Sendestandorte vorgängig geprüft.

Für die einmaligen Investitionsausgaben zur Anlagenbeschaffung im Zeitraum 2023–2026 und die Betriebs- und Unterhaltskosten bis 2035 beantragt der Bundesrat einen Verpflichtungskredit in der Höhe von 60 Millionen Franken.

Dieser gliedert sich in zwei Tranchen: Die erste Tranche (41,2 Mio. CHF) umfasst die vollständige Ausrüstung der Standorte des Bundes mit Notstromsystemen, basierend auf Lithium-Ionen-Batterien. Die zweite Tranche (18,8 Mio. CHF) deckt die entstehenden Mehrkosten, falls sich die Variante Lithium-Ionen-Batterien bei der vorgängigen Überprüfung der Durchführbarkeit als ganz oder teilweise nicht realisierbar erweist. Die zweite Tranche soll bei Bedarf durch den Bundesrat freigegeben werden.


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