Senkung der Verwaltungsgebühren im Bereich des Mobilfunks

Bern, 17.11.2021 - Die jährlichen Verwaltungsgebühren für die Verwaltung des Frequenzspektrums sinken ab dem 1. Januar 2022 für die Mobilfunkbetreiberinnen. Der Bundesrat hat am 17. November 2021 die Verordnung über die Gebühren im Fernmeldebereich (GebV-FMG) entsprechend angepasst.

Mobilfunkbetreiberinnen brauchen Frequenzen, um ihre Mobildienste anzubieten. Für die Verwaltung und technische Kontrolle dieser Ressourcen bezahlen sie dem BAKOM jährliche Gebühren. Da Salt, Sunrise UPC und Swisscom in den letzten Jahren grosse Bandbreiten erworben haben, sind die jährlich wiederkehrenden Verwaltungsgebühren stark gestiegen. Im Gegensatz dazu sind die Aufwände des BAKOM für die Verwaltung und technische Kontrolle im Bereich des mobilen Landfunks in etwa gleichgeblieben.

Der Bundesrat hat deshalb beschlossen, einen degressiven Tarif entsprechend der zugeteilten Frequenzbandbreite einzuführen. Die Senkung der Verwaltungsgebühren führt zu einer Entlastung der Mobilfunkbetreiberinnen von rund einer Million Franken pro Jahr.

Die vom Bundesrat genehmigte Anpassung der Verordnung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.


Adresse für Rückfragen

Bundesamt für Kommunikation BAKOM
Medienstelle, Tel. +41 58 460 55 50, media@bakom.admin.ch



Herausgeber

Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html

Generalsekretariat UVEK
https://www.uvek.admin.ch/uvek/de/home.html

Bundesamt für Kommunikation
http://www.bakom.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-85922.html