12. Ministerkonferenz der WTO in Genf: temporäre Einschränkung der Luftraumnutzung und Armeeeinsatz

Bern, 17.11.2021 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 17. November 2021 eine temporäre Einschränkung der Luftraumnutzung anlässlich der 12. Ministerkonferenz der WTO vom 30. November bis 3. Dezember 2021 in Genf genehmigt. Die Luftwaffe wird den Luftpolizeidienst und die Luftraumüberwachung verstärken. Zudem wird die Armee im Rahmen eines Assistenzdienstes die zivilen Behörden bei der Umsetzung der Sicherheitsmassnahmen unterstützen. Es handelt sich dabei um einen subsidiären Einsatz.

Die 12. Ministerkonferenz der Welthandelsorganisation (WTO) findet vom 30. November bis zum 3. Dezember 2021 in Genf statt, wo die WTO ihren Sitz hat. An der Konferenz kommen Ministerinnen und Minister von 164 WTO-Mitgliedstaaten zusammen. Zur Gewährleistung der Sicherheit rund um die Veranstaltung, an der ungefähr 4000 Teilnehmende – darunter Staatschefinnen und Staatschefs sowie etwa 220 Ministerinnen und Minister – anwesend sein werden, haben die Behörden des Kantons Genf um Unterstützung durch die Armee ersucht.

Die Nutzung des Luftraums wird nach Bedarf und höchstens vom 29. November bis 3. Dezember 2021 in der Zone über dem Place des Nations in Genf eingeschränkt. Der kommerzielle Flugbetrieb vom und zum internationalen Flughafen Genf ist davon nicht betroffen. Da es sich um ein hochrangiges internationales Treffen handelt, ist diese Massnahme zur Gewährleistung der Sicherheit der Konferenz notwendig, zumal die Schweiz verpflichtet ist, den Schutz von völkerrechtlich geschützten Personen sicherzustellen. Die Luftwaffe wird den Luftpolizeidienst und eine verstärkte Luftraumüberwachung gewährleisten.

Einsatz der Armee

Parallel dazu hat der Bundesrat den subsidiären Einsatz der Armee mit einem Maximalbestand von 700 Armeeangehörigen zugunsten der kantonalen Behörden Genfs im Rahmen eines Assistenzdienstes genehmigt. Zur Unterstützung der Genfer Kantonspolizei wird die Armee namentlich den Schutz eines Teils der ausländischen Vertretungen übernehmen und Material und Fahrzeuge sowie Mittel im Bereich der Überwachung und des Luft- und Seetransports bereitstellen. Diese Massnahmen ergänzen das Sicherheitsdispositiv der kantonalen Behörden. Sie haben für den Bund keine zusätzlichen Ausgaben zur Folge, die Finanzierung erfolgt über das ordentliche Budget.


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