Umsetzung von Ethikgrundsätzen im Sport: Schutz von Athletinnen und Athleten wird ausgebaut

Bern, 16.11.2021 - Im Schweizer Sportsystem werden ethische Grundsätze besser verankert und durchgesetzt. Sie werden neu auf eine rechtsverbindliche Basis gestellt, was im Fall von Verstössen Sanktionen ermöglicht. Zudem werden die Strukturen der Zusammenarbeit zwischen Behörden und privaten Verbänden verbindlicher geregelt, um insbesondere die Aufsichtsfunktion des Bundes sicherzustellen. Weitere Massnahmen sind eine zentrale, unabhängige Meldestelle sowie der verstärkte Einbezug und die Sensibilisierung der Erziehungsberechtigten im Leistungssport. Das Massnahmenpaket zielt unter anderem auf den Schutz minderjähriger Athletinnen und Athleten. Es ist die Konsequenz aus einer Untersuchung, die Bundesrätin Viola Amherd nach Vorkommnissen in der Rhythmischen Gymnastik in Auftrag gegeben hatte.

Im Sommer und Herbst 2020 berichteten ehemalige Kaderathletinnen der Rhythmischen Gymnastik und des Kunstturnens in Medienbeiträgen von Einschüchterungen, Erniedrigungen und Misshandlungen am Nationalen Leistungszentrum des Schweizerischen Turnverbandes in Magglingen. Bundesrätin und Sportministerin Viola Amherd beauftragte in der Folge die Zürcher Anwaltskanzlei Rudin Cantieni Rechtsanwälte AG, den Sachverhalt zu untersuchen, die Analyse auf weitere technisch-kompositorische Sportarten auszudehnen und schliesslich Massnahmen und Instrumente vorzuschlagen, damit solche Fälle im Schweizer Sport verhindert werden können.

Der nun vorliegende Bericht zeigt auf, dass die bestehenden Strukturen – trotz grossmehrheitlich sehr guter Arbeit – in Bezug auf die Durchsetzung ethischer Grundsätze ungenügend sind. Weil es um den Schutz auch minderjähriger Athletinnen und Athleten geht, wird der Staat künftig eine verstärkte Aufsichtsfunktion wahrnehmen. An einer gemeinsamen Medienkonferenz stellten Bundesrätin Viola Amherd, Matthias Remund, Direktor des Bundesamts für Sport BASPO und Jürg Stahl, Präsident von Swiss Oympic, die Stossrichtungen vor.

Das gesamte Massnahmenpaket hat zum Ziel, einen Kulturwandel im Schweizer Sport auszulösen, damit ethische Grundsätze konsequent durchgesetzt und gesellschaftliche Entwicklungen frühzeitig aufgenommen werden.

Im Zentrum stehen fünf Handlungsgebereiche:

1. Weiterentwicklung der Good Governance in der Schweizer Sportförderung

In der Schweizer Sportförderung spielt eine enge Zusammenarbeit von Bund, Kantonen und Privatsport (Swiss Olympic). Diese muss auch in Zukunft stattfinden. Sie ist wichtig in den ehrenamtlich geprägten Strukturen. Allerdings müssen die heutigen Strukturen dieser Zusammenarbeit geregelt werden, um insbesondere die Aufsichtsfunktion des Bundes sicherzustellen, mögliche Interessenkonflikte zu verhindern und den angestrebten Kulturwandel zu erreichen. Dazu sind verschiedene Massnahmen vorgesehen, um die Good Governance weiterzuentwickeln. Sie sollen ab 2023 greifen.

Massnahmen:
• Das BASPO legt Kriterien für die Good Governance der Sportverbände fest (Kriterien sind u.a. transparente Finanzflüsse, zeitgemässe rechtliche Grundlagen, ausgewogen zusammengesetzte Leitungsgremien). Diese Kriterien werden in der Leistungsvereinbarung mit Swiss Olympic aufgenommen. Treiber und Überwacher dieser Massnahmen ist das BASPO. Um mögliche Interessenkonflikte zu verhindern, wird der Bund seine Vertretung aus dem Exekutivrat bei Swiss Olympic auf Ende 2022 zurückziehen. Diese wird derzeit durch den Direktor BASPO wahrgenommen.
• Mit einem neu zu entwickelnden Reporting- und Controllingsystem überprüft das BASPO die Einhaltung der Vorgaben; dasselbe tut Swiss Olympic mit den nationalen Sportverbänden.
• Swiss Olympic erweitert das Einstufungssystem der Sportarten, das relevant ist für die finanzielle Unterstützung, um Aspekte wie die Integration Erziehungsberechtigter, Good Governance, Ethik und Prävention.
• Die nationalen Sportverbände richten ihre Strukturen auf die neuen Anforderungen aus und erstatten gemäss dem neuen Controllingsystem Bericht.

2. Rechtliche Grundlagen zur Durchsetzung der Ethik-Grundätze

Die Fördergelder des Bundes an die Sportverbände bedingen, dass diese die Ethik-Charta einhalten. Bei Verstössen wären schon heute Subventionskürzungen möglich. Die geltende Ethik-Charta bietet jedoch ein rechtlich zu wenig verbindliches Fundament, wie die Praxis gezeigt hat. Deshalb werden die Ethik-Prinzipien nun auf eine rechtliche Basis gestellt und die Schutzprinzipien und Kontrollmechanismen entsprechend verankert. Somit entsteht ein wirksamer Hebel zur Durchsetzung der Vorgaben in Bezug auf sicheren und fairen Sport.

Massnahmen:
• Das VBS unterbreitet dem Bundesrat eine Teilrevision der Sportförderverordnung. Sie legt unter anderem fest, welche Mindestanforderungen im Bereich sicherer und fairer Sport die Verbände erfüllen müssen, wenn sie Subventionen des Bundes beanspruchen. Die Umsetzung ist – nach einer Vernehmlassung – auf Anfang 2023 geplant.
• Swiss Olympic entwickelt ein Ethik-Statut, in dem konkret festgehalten wird, welche Verhaltensweisen im Sport nicht toleriert werden. Dieses wird bereits im November dieses Jahres dem Sportparlament unterbreitet. Das Ethik-Statut hat den Charakter eines Disziplinarreglements; Verstösse werden von der neuen Stiftung Swiss Sport Integrity verfolgt und sanktioniert.

3. Unabhängige Meldestelle Swiss Sport Integrity (SSI)

Ein wichtiges Element der Massnahmen ist die Schaffung einer unabhängigen Meldestelle im Sport. Die Vorbereitungen für eine Meldestelle laufen seit längerem. Die Stiftung Antidoping Schweiz, die unabhängig arbeitet und über funktionierende und anerkannte Strukturen verfügt, wird umgestaltet. Ihr Zweck wird um die Behandlung potentieller Ethikverstösse erweitert.

Massnahmen:
• Per 1. Januar 2022 entsteht die Stiftung «Swiss Sport Integrity» (SSI). Die SSI löst das dezentrale System von Meldestellen in den Sportverbänden und die sportspezifischen Code of conducts ab. Sie soll Meldungen unabhängig untersuchen und zuhanden der Disziplinarkommission einen Untersuchungsbericht erstellen. Auch die Meldestelle wird im Zug der Teilrevision der Sportförderverordnung rechtlich verankert.

4. Kinder- und jugendgerechte Nachwuchsfördermodelle

Die Basis für Höchstleistungen auf internationalem Niveau wird im Kindes- und Jugendalter gelegt. Dabei muss das Kindswohl im Zentrum stehen. Eine qualitativ hochstehende Nachwuchsförderung durch die Sportverbände ist Voraussetzung dafür. Diese Massnahmen werden in den Jahren 2022 und 2023 umgesetzt.

Massnahmen:
• Im Rahmen des Magglinger Ausbildungsmodells vermittelt das BASPO in der Ausbildung von Trainerninnen und Trainern und J+S-Kaderbildung Haltungen und Werte, auf denen eine ethische Sportförderung beruht. Die Ergänzung der Ausbildung mit spezifischen Modulen wird vorangetrieben.
• Swiss Olympic legt Kriterien für eine kindergerechte, gesunde und sichere Nachwuchsförderung fest. Die Sportverbände überarbeiten ihre Förderstrategien entsprechend.
• Swiss Olympic erarbeitet ein Präventionssystem zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit im Sport.
• Swiss Olympic führt anonym periodische Umfragen unter den Akteuren der Nachwuchsförderung durch (Sportlerinnen, Trainerinnen und Trainer, Eltern).

5. Erziehungsberechtigte werden eng eingebunden

Eine wichtige Rolle in der Entwicklung junger Leistungssportlerinnen und -sportler nehmen deren Eltern ein.

Massnahmen:
• Das BASPO und Swiss Olympic haben mit dem «Rahmenkonzept zur Sport- und Athlet*innentwicklung» (FTEM) Schweiz» ein gemeinsames, sportartübergreifendes Instrument entwickelt. FTEM ist eine Orientierungsgrundlage für die diversen Akteure, darunter die Eltern. Für letztere soll bis Ende 2022 zusätzlich ein «Werkzeugkasten» erarbeitet werden, der die adäquate Karrierebegleitung junger Spitzensportlerinnen und Spitzensportler durch die Erziehungsberechtigten ermöglicht.


Adresse für Rückfragen

VBS:
Lorenz Frischknecht
Stv. Chef Kommunikation / Sprecher VBS
+41 58 484 26 17

Swiss Olympic:
Alexander Wäfler
Leiter Medien und Information
+41 31 359 72 16



Herausgeber

Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
http://www.vbs.admin.ch

Bundesamt für Sport
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