Australische Staatsangehörige von der Visumpflicht befreit

Bern-Wabern, 16.11.2021 - Ab dem 1. Januar 2022 können australische Staatsangehörige ohne Visum in die Schweiz einreisen. Die entsprechende Verordnung wurde angepasst. Schweizer Staatsangehörige erhalten ab dem gleichen Datum Zugang zum australischen «Work and Holiday»-Programm.

Gegenwärtig benötigen australische Staatsangehörige für die Einreise in die Schweiz ein Visum, wenn sie einen Kurzaufenthalt mit Erwerbstätigkeit oder einen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen planen. Ab dem 1. Januar 2022 ist kein Visum mehr erforderlich. Dies gilt unabhängig davon, wie lange und zu welchem Zweck der Aufenthalt erfolgt. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 1. Oktober 2021 die Verordnung über die Einreise und die Visumerteilung (VEV) entsprechend angepasst. Die Schweiz erteilt jedes Jahr zwischen 500 und 800 Visa an australische Staatsangehörige.

Die Einreisevoraussetzungen nach dem schweizerischen Recht und der Schengen-Regelung gelten weiterhin. So müssen australische Staatsangehörige, die in die Schweiz einreisen möchten, über die für den Aufenthalt notwendigen finanziellen Mittel verfügen. Sie unterliegen zudem den ausländerrechtlichen Aufenthaltsbestimmungen. Für einen Aufenthalt von mehr als drei Monaten oder eine Erwerbstätigkeit in der Schweiz benötigen australische Staatsangehörige eine Bewilligung. Diese ist vor der Einreise in die Schweiz bei der am vorgesehenen Wohn- oder Arbeitsort zuständigen Behörde zu beantragen.

Zudem wird Australien am 1. Januar 2022 die Schweiz in die Liste der Staaten, deren Angehörige zum «Work and Holiday»-Programm zugelassen sind, aufnehmen. Dieses Programm richtet sich an junge Menschen zwischen 18 und 30 Jahren, die für touristische, kulturelle oder Studienzwecke nach Australien reisen und dort für kurze Zeit arbeiten möchten.


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