Fakultativprotokoll zum Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (OP CEDAW): Genehmigung des Vernehmlassungsberichts und des Fakultativprotokolls

Bern, 29.11.2006 - Der Bundesrat hat heute den Vernehmlassungsbericht gutgeheissen und unter Vorbehalt der Genehmigung durch die Bundesversammlung die Ratifizierung des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (OP CEDAW) beschlossen.

Das Fakultativprotokoll ist eine wichtige Ergänzung zum UNO-Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW), welchem die Schweiz bereits am 27. März 1997 beigetreten ist. Es sieht dazu zwei Kontrollverfahren vor: zum einen ein individuelles Mitteilungsverfahren und zum anderen ein Untersuchungsverfahren. Ersteres Verfahren würde es Einzelpersonen oder Personengruppen erlauben, nach Durchlaufen des nationalen Instanzenzuges, mit einer Mitteilung wegen Verletzung des CEDAW-Übereinkommens an den zuständigen UNO-Ausschuss zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau zu gelangen. Das Untersuchungsverfahren gibt dem Ausschuss die Befugnis, im Falle von Hinweisen auf schwerwiegende oder systematische Verletzungen der im Übereinkommen niedergelegten Rechte durch einen Vertragsstaat eine Untersuchung durchzuführen. 

Die Anerkennung des Fakultativprotokolls ist ein konsequenter Schritt bei der Umsetzung des CEDAW-Übereinkommens und entspricht der aktiven Menschenrechtspolitik der Schweiz.  

Mit Beschluss vom 25. Januar 2006 hat der Bundesrat das EDA ermächtigt, das Vernehmlassungsverfahren durchzuführen, welches bis zum 30. April 2006 dauerte. Insgesamt gingen 56 Stellungnahmen ein. Mit Ausnahme der SVP und des Arbeitgeberverbandes befürworten alle Vernehmlassungsteilnehmer die Ratifizierung.

Für weitere Informationen: Daniel Klingele, Direktion für Völkerrecht, Chef Sektion Menschenrechte und humanitäres Völkerrecht 031 322 30 76

 


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