Bundesrat lehnt Kostenbremse-Initiative ab und verabschiedet Gegenvorschlag

Bern, 10.11.2021 - Im Frühjahr 2020 wurde die eidgenössische Volksinitiative «Für tiefere Prämien – Kostenbremse im Gesundheitswesen (Kostenbremse-Initiative) » eingereicht. Diese fordert die Einführung einer Kostenbremse im Gesundheitswesen. Der von der Initiative vorgeschlagene Mechanismus ist aber zu starr, deshalb lehnt der Bundesrat die Initiative ab. Als indirekten Gegenvorschlag hat er am 10. November 2021 die Botschaft für die Vorgabe von Kostenzielen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) verabschiedet. Diese Massnahme ist Teil des laufenden Kostendämpfungsprogramms.

Die Initiative der «Mitte» will Bundesrat und Kantone verpflichten, eine Kostenbremse im Gesundheitswesen einzuführen. Liegt das Kostenwachstum pro versicherte Person zwei Jahre nach Annahme der Initiative um einen Fünftel über der Nominallohnentwicklung, soll der Bundesrat in Zusammenarbeit mit den Kantonen Kostenbegrenzungsmassnahmen ergreifen, die ab dem nachfolgenden Jahr wirksam werden. Damit soll erreicht werden, dass sich die Kosten in der OKP entsprechend der schweizerischen Gesamtwirtschaft und den durchschnittlichen Löhnen entwickeln und die Prämien bezahlbar bleiben.

«Kostenbremse – Initiative»: Starre Ausgabenregel führt zu Rationierung

Der Bundesrat befürwortet grundsätzlich das Anliegen der Initiative, das Kostenwachstum in der OKP und die Belastung der Prämienzahler zu bremsen. Allerdings ist die Koppelung an die Lohnentwicklung zu starr. Faktoren wie die Alterung der Gesellschaft, der technisch-medizinische Fortschritt sowie die Abhängigkeit der Löhne vom Konjunkturverlauf werden nicht berücksichtigt. Es besteht die Gefahr, dass diese Ausgabenregel je nach Umsetzung eine Rationierung der Leistungen zur Folge hat.

Indirekter Gegenvorschlag nimmt Anliegen der Initiative auf

Der Bundesrat lehnt die Initiative ab und schlägt dem Parlament vor, als indirekten Gegenvorschlag die Vorgabe von Zielen für das maximale Kostenwachstum in der OKP vorzusehen. Bund und Kantone sollen jährlich festlegen, welches Ziel für das maximale Kostenwachstum in den einzelnen Bereichen der OKP angestrebt wird. Sie beziehen dabei die verantwortlichen gesundheitspolitischen Akteure mit ein. Wenn die Ziele überschritten werden, sind die Tarifpartner, die Kantone und der Bund verpflichtet, in den Bereichen in ihrer Verantwortung zu prüfen, ob korrigierende Massnahmen notwendig sind. Solche Massnahmen können beispielsweise die Anpassung von Tarifen oder die Zulassung von Leistungserbringern betreffen.

Heute fehlen systematische Überlegungen dazu, welches Kostenwachstum in den einzelnen Bereichen der OKP angemessen ist. Mit der Vorgabe von Kostenzielen wird diese Diskussion geführt. Dies erhöht die Transparenz und stärkt die Tarifpartnerschaft. Die verantwortlichen Akteure werden in die Verantwortung genommen und medizinisch unnötige Leistungen reduziert.

Der indirekte Gegenvorschlag des Bundesrates berücksichtigt die Anliegen der Initiative und zeigt zusätzlich auf, wie und mit welchen Massnahmen die vorgegebenen Ziele erreicht werden können, ohne dass medizinisch-notwendige Leistungen rationiert werden.

Spürbarer Kostendämpfungseffekt

Die Regulierungsfolgenabschätzung (RFA) zeigt, dass mit der Einführung der Zielvorgabe von einem deutlich spürbaren Kostendämpfungseffekt auszugehen ist. Die konkreten finanziellen Folgen sind  allerdings schwer einzuschätzen. Dies hängt insbesondere davon ab, wie die Massnahme von den Akteuren umgesetzt wird.

Bundesgesetz über die Krankenversicherung wird angepasst

Die Vorgabe von Kostenzielen erfordert eine Anpassung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG). Die Vorgabe von Kostenzielen war ursprünglich Teil des zweiten Massnahmenpakets des vom Bundesrat lancierten Kostendämpfungsprogramms. Sie wurde aus diesem Paket, das im Jahr 2022 dem Parlament überwiesen wird, herausgelöst und dient nun als Gegenvorschlag zur «Kostenbremse-Initiative» der «Mitte». Die Vorlage zu den Kostenzielen wurde nach den Rückmeldungen der Vernehmlassung substanziell überarbeitet und verschlankt.


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