Bundesrat verzichtet auf Einschränkung der Zuständigkeit der Militärjustiz für Zivilpersonen

Bern, 10.11.2021 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 10. November 2021 beschlossen, auf die Einschränkung der Zuständigkeit der Militärjustiz für Zivilpersonen zu verzichten. Mit der Stossrichtung der Vorlage wäre die Militärjustiz in weniger Fällen als heute für Straftaten von Zivilpersonen zuständig gewesen. Der Bundesrat zieht damit die Konsequenz aus der Vernehmlassung, in der die Vorlage mehrheitlich auf deutliche Ablehnung stiess.

Der Bundesrat sah in Umsetzung seines Berichts vom 16. September 2011 über die Übertragung der Aufgaben der Militärjustiz an die zivilen Justizbehörden (Option 2) vor, dass bei Verletzungen von Geheimschutznormen in Zukunft ausschliesslich die zivilen Strafgerichte zuständig sein sollten, wenn Zivilpersonen diese Taten in Friedenszeiten und ohne Beteiligung von Armeeangehörigen begangen haben. Bei den übrigen Militärdelikten wollte der Bundesrat die Zuständigkeit für Zivilpersonen von Fall zu Fall an die zivilen Behörden übertragen können, wenn keine sachlichen Gründe für die Zuständigkeit der Militärjustiz sprechen.

Mehrheitlich deutliche Ablehnung in der Vernehmlassung

Die entsprechenden Gesetzesänderungen wurden im Rahmen der Vernehmlassung von rund zwei Dritteln der Vernehmlassungsteilnehmenden deutlich abgelehnt, so auch von 17 Kantonen und der KKJPD. Als Argument wurde insbesondere angeführt, dass den zivilen Gerichten das nötige militärische Fachwissen fehle und die Vorlage keine Vorteile aufweise.

Verzicht auf Weiterverfolgung der Vorlage

Aufgrund der vorgenommenen Bewertung und Gewichtung der Vernehmlassungseingaben hat der Bundesrat beschlossen, auf weitere Arbeiten zur Übertragung einzelner Aufgaben der Militärjustiz an die zivilen Justizbehörden zu verzichten. Eine Weiterführung der Umsetzungsarbeiten liesse sich aufgrund der deutlichen Ablehnung der Vorlage durch eine beträchtliche Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden kaum sachlich begründen.


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