Mindestgrenzschutz für Zucker wird verlängert

Bern, 03.11.2021 - Das Parlament hat in der Herbstsession 2021 beschlossen, den Mindestgrenzschutz für Zucker und den Einzelkulturbeitrag für Zuckerrüben bis 2026 auf dem aktuellen Niveau weiterzuführen. Damit bis zur voraussichtlichen Inkraftsetzung der Gesetzesänderung keine Lücke in der Anwendung des Mindestgrenzschutzes für Zucker entsteht, hat der Bundesrat am 3. November 2021 den Mindestgrenzschutz für Zucker von 7 Franken je 100 kg bis Ende Februar 2022 verlängert.

In der Herbstsession 2021 behandelte das Parlament die parlamentarische Initiative 15.479 «Stopp dem ruinösen Preisdumping beim Zucker! Sicherung der inländischen Zuckerwirtschaft». Es änderte das Landwirtschaftsgesetz vom 29. April 1998 entgegen der Stellungnahme des Bundesrates ab, um den Mindestgrenzschutz von 7 Franken je 100 kg Zucker bis 2026 weiterzuführen.

Den Einzelkulturbeitrag für Zuckerrüben zur Zuckerherstellung beliess das Parlament bei 2100 Franken pro Hektare (befristet bis 2026). Zudem beschloss es, für Zuckerrüben, die nach den Anforderungen der biologischen oder integrierten Produktion angebaut werden, bis 2026 einen Zusatz-Einzelkulturbeitrag von 200 Franken pro Hektare auszurichten.


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