Automatisiertes Fahren: Wiener Abkommen über den Strassenverkehr angepasst

Bern, 03.11.2021 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 3. November 2021 einer Anpassung des Wiener Übereinkommens über den Strassenverkehr zugestimmt. Diese betrifft das automatisierte Fahren und stellt sicher, dass das Übereinkommen im Einklang mit der schnell fortschreitenden technischen Entwicklung ist.

Automatisiertes Fahren kann dazu beitragen, die Verkehrssicherheit zu verbessern. Moderne Fahrzeuge werden daher vermehrt für das automatisierte Fahren ausgestattet. Diese Systeme übernehmen in gewissen Situationen die Kontrolle über das Fahrzeug. Das Wiener Übereinkommen sieht bisher allerdings vor, dass jede Person am Lenkrad ihr Fahrzeug dauernd beherrschen muss. Aufgrund der technologischen Entwicklung wird es angepasst. Die Änderung definiert, unter welchen Bedingungen Systeme für automatisiertes Fahren eingesetzt werden können.

Damit werden auf internationaler Ebene Rahmenbedingungen für das automatisierte Fahren geschaffen. Diese sind als Übergangslösung zu verstehen, bis ein neues, noch zu erarbeitendes Übereinkommen das automatisierte Fahren regelt. Sie stehen im Einklang mit den Absichten der Schweiz, automatisiertes Fahren zu ermöglichen. Der Bundesrat hat daher der Anpassung zugestimmt.


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