Flugunfall in Leeuwarden (NL) von 2016: Hauptverhandlung vor dem Militärgericht 2

Bern, 02.11.2021 - Am 22. November 2021 beginnt in St. Gallen die Hauptverhandlung vor dem Militärgericht 2 gegen einen Piloten der Kunstflugformation «Patrouille Suisse». Dieser kollidierte während eines Trainingsflugs mit einem zweiten Kampfjet der Patrouille Suisse. Dem Piloten werden fahrlässiger Missbrauch und Verschleuderung von Material, fahrlässige Störung des öffentlichen Verkehrs sowie mehrfache fahrlässige Nichtbefolgung von Dienstvorschriften vorgeworfen.

Vom 22. November bis am 20. Dezember 2021 wird die Hauptverhandlung des Militärgerichts 2 stattfinden, die den Flugunfall vom 9. Juni 2016 in der Nähe des niederländischen Luftwaffenstützpunkts Leeuwarden zum Gegenstand hat. Am 9. Juni 2016 kollidierten während eines Trainingsflugs für die Netherland Air Force Open Days 2016 zwei Kampfflugzeuge vom Typ «Northrop F-5 E Tiger II» der Patrouille Suisse. Bei diesem Flugunfall stürzte eines der beteiligten Flugzeuge ab. Der Pilot konnte sich mit dem Schleudersitz retten und überlebte den Unfall leicht verletzt. Der zweite Pilot konnte sein beschädigtes Flugzeug sicher landen. Die Anklage wirft dem ersten Piloten fahrlässiger Missbrauch und Verschleuderung von Material, fahrlässige Störung des öffentlichen Verkehrs sowie mehrfache fahrlässige Nichtbefolgung von Dienstvorschriften vor.

Die Verhandlung beginnt am Montag, 22. November 2021, 13.30 Uhr im Bundesverwaltungsgericht (Kreuzackerstrasse 12, 9000 St. Gallen). Sie ist öffentlich. Das Militärgericht 2 wird von Oberstleutnant Armin Bossart präsidiert. Es sind insgesamt fünf Verhandlungstage vorgesehen. Die Anzahl der Besucherplätze wird allenfalls aufgrund der geltenden COVID-19-Schutzmassnahmen beschränkt werden müssen.

Medienschaffende und andere interessierte Personen, die an der öffentlichen Hauptverhandlung teilnehmen wollen, werden gebeten, sich bis spätestens Montag, 15. November 2021 bei der Kommunikation Militärjustiz anzumelden. Die angemeldeten Personen, die aufgrund einer allfälligen Sitzplatzbeschränkung an der Hauptverhandlung nicht teilnehmen können, werden bis spätestens drei Tage vor der Hauptverhandlung informiert. Im Gerichtsgebäude besteht eine Ausweis- und Registrierungspflicht. Den angemeldeten Medienschaffenden werden vor der Hauptverhandlung die Anklageschrift sowie zusätzliche Informationen zum Verfahren zugestellt.


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