Verordnung für Zivildienst-Piloteinsätze in der ambulanten Betreuung verabschiedet

Bern, 27.10.2021 - Der Bundesrat hat am 27. Oktober 2021 die Verordnung für Zivildiensteinsätze im Rahmen des Pilotprojekts «Ambulante Betreuung» verabschiedet. Die Verordnung regelt den Umfang, die Einsatzmodalitäten und die Evaluation der Piloteinsätze. Sie tritt am 1. Dezember 2021 in Kraft und gilt bis Ende 2022.

Der Betreuungsbedarf und die Nachfrage nach flexiblen Unterstützungsformen nehmen zu. Das Pilotprojekt «Ambulante Betreuung» testet und evaluiert, ob und wie Zivildienstleistende künftig einen Beitrag zu diesem steigenden Bedarf durch ambulante Betreuungsformen leisten können. Die Verordnung schafft dazu die Rechtsgrundlage. Sie regelt die Bestimmungen, die für Zivildienstleistende und Einsatzbetriebe im Pilotprojekt gelten. Dazu gehören Einsatzmodelle in Teilzeit oder stundenweisen Einsätzen, welche flexiblere Unterstützungsformen ermöglichen.

Der Umfang des Piloten ist begrenzt. Rund 100 Einsätze sollen in maximal 80 Einsatzbetrieben ab 1. Dezember 2021 bis zum 31. Dezember 2022 durchgeführt werden. Das Projekt wird durch eine externe Firma evaluiert. Nach der Evaluation des Piloten wird dem Bundesrat 2023 Bericht erstattet. Falls das Evaluationsergebnis zu einem positiven Ergebnis bezüglich Machbarkeit der Piloteinsätze gelangt, verfügt der Bundesrat über eine Entscheidungsgrundlage. Er kann dann beurteilen, ob solche Einsätze künftig regulär stattfinden sollen. Dazu wäre eine Gesetzesänderung notwendig.

Projekt «Ambulante Betreuung»

Am 25. November 2020 hatte der Bundesrat den Auftrag erteilt, in Piloteinsätzen zu klären, ob Zivildienstpflichtige ambulante Unterstützung für betreuungsbedürftige Personen und ihre Angehörigen leisten können. Zu klären ist auch, welche rechtlichen Rahmenbedingungen dafür geändert werden müssten. Hintergrund für die Piloteinsätze ist der sich wandelnde Betreuungsbedarf von betagten Menschen, von Menschen mit Beeinträchtigungen sowie der zunehmende Unterstützungsbedarf der betreuenden Angehörigen. Die Einsatzmodelle, die geprüft werden, wurden in enger Zusammenarbeit mit Einsatzbetrieben und Fachstellen erarbeitet.


Adresse für Rückfragen

Kommunikation WBF
058 462 20 07
info@gs-wbf.admin.ch



Herausgeber

Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html

Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
http://www.wbf.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-85602.html