Bundesrat stellt Möglichkeit eines einheitlichen Beurkundungsverfahren zur Diskussion
Bern, 20.10.2021 - Im Auftrag des Bundesrats hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) die Ausarbeitung einer Botschaft zu Mindestanforderungen an die öffentliche Beurkundung und zur Erweiterung der Freizügigkeit der öffentlichen Urkunde auf Liegenschaftsgeschäfte geprüft. Im Rahmen der Vorarbeiten ist das Bundesamt für Justiz (BJ) zum Schluss gekommen, dass die isolierte Regelung der beiden Bereiche nicht sinnvoll wäre. Grundsätzlich möglich wäre hingegen eine Vereinheitlichung des Beurkundungsverfahrens. Zu diesem Schluss kommt ein Bericht einer Groupe de réflexion, den der Bundesrat am 20. Oktober 2021 zur Kenntnis genommen hat. Dieser kann als Grundlage für die Diskussion über eine allfällige Vereinheitlichung des Beurkundungsverfahrens dienen.
Die öffentliche Beurkundung spielt in vielen zentralen Lebensbereichen eine wichtige Rolle, sei dies beim Kauf einer Liegenschaft, beim Abschluss eines Ehevertrages oder bei der Gründung einer Gesellschaft. Eine schweizweit einheitliche Regelung für das Beurkundungsverfahren besteht jedoch nur bei wenigen Rechtsgeschäften, etwa bei der öffentlichen letztwilligen Verfügung, dem Erbvertrag oder der Schenkung von Todes wegen. Bei allen anderen Rechtsgeschäften wird das Verfahren kantonal geregelt.
Ein Vorentwurf mit Anpassungen im Bereich der öffentlichen Beurkundung war 2013 in der Vernehmlassung teilweise auf Ablehnung gestossen. Am 25. Mai 2016 beauftragte der Bundesrat daher das EJPD, die Ausarbeitung einer Botschaft zu den umstrittenen Bereichen "bundesrechtlichen Mindestanforderungen" und "Freizügigkeit" nochmals zu prüfen. Im Rahmen der Vorarbeiten ist das BJ zum Schluss gekommen, dass eine isolierte Kodifizierung der Mindestanforderungen an die öffentliche Beurkundung und die Erweiterung der Freizügigkeit der öffentlichen Urkunde auf Liegenschaftsgeschäfte nicht sinnvoll wäre.
Die betroffenen Kreise machten geltend, dass, wenn überhaupt, ein ganzheitlicher Ansatz zu verfolgen wäre. Das BJ setzte daher 2018 eine Groupe de réflexion ein mit dem Auftrag, die Möglichkeit einer bundesrechtlichen Vereinheitlichung des Beurkundungsverfahrens aus fachlicher Sicht zu vertiefen. Darin vertreten waren das freiberufliche Notariat, das Amtsnotariat, die Kantone und die Wissenschaft.
In ihrem Bericht kommt die Groupe de réflexion zum Schluss, dass das Beurkundungsverfahren in der Schweiz aus fachlicher Sicht durchaus vereinheitlicht werden könnte. Offen lässt sie, wie eine solche Vereinheitlichung konkret erfolgen könnte.
Nach Auffassung des Bundesrats ist die Ausarbeitung einer Botschaft auf dieser Grundlage verfrüht. Der Bericht der Groupe de réflexion kann aber als Grundlage dienen für die Diskussion über eine allfällige Vereinheitlichung des Beurkundungsverfahrens sowie für allfällige Gesetzesarbeiten im Hinblick auf eine vollständig digitale Unternehmensgründung, wie sie von der Motion 21.3180 gefordert wird.
Nicht betroffen von dieser Diskussion ist die Erstellung des elektronischen Originals der öffentlichen Urkunde. Dieser Teil des Vorentwurfs war in der Vernehmlassung von 2013 von einer grossen Mehrheit befürwortet worden. Demnach soll das Original einer öffentlichen Urkunde künftig in elektronischer Form erstellt werden. Zudem sollen die elektronischen Dokumente in einem neu zu schaffenden, nationalen Urkundenregister sicher aufbewahrt werden. Die Botschaft dazu wird der Bundesrat voraussichtlich bis Ende Jahr verabschieden.
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