Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zum SIFEM-Gesetz

Bern, 13.10.2021 - Die SIFEM (Swiss Investment Fund for Emerging Markets) ist die Entwicklungsfinanzie-rungsgesellschaft des Bundes. Die bisher auf Verordnungsstufe bestehenden Regelungen zur SIFEM sollen in ein Gesetz überführt werden. Der Bundesrat hat am 13. Oktober 2021 die Vernehmlassung dazu eröffnet. Sie dauert bis am 28. Januar 2022.

Die SIFEM hat im Jahr 2011 ihren Betrieb aufgenommen; ihre Tätigkeit hat sich bewährt. Aus heutiger Sicht genügen aber die rechtlichen Grundlagen auf Verordnungsstufe den Anforderungen der Bundesverfassung an das Legalitätsprinzip sowie den Grundsätzen des Bundes zur guten Unternehmensführung nicht mehr. Notwendig sind Grundlagen auf Gesetzesstufe. An den bestehenden Zielen, dem Auftrag und dem Instrumentarium der SIFEM wird dabei nichts geändert.

Die SIFEM ist eine privatrechtliche Aktiengesellschaft im alleinigen Eigentum der Eidgenossenschaft. Für solche Gesellschaften gilt in der Schweiz das Obligationenrecht. Dieses gibt zusammen mit den Statuten bereits viele Bestimmungen zur SIFEM vor. Dementsprechend kann das SIFEM-Gesetz kurz und schlank gehalten werden. Es enthält siebzehn Artikel, darunter solche zum Zweck (Art. 3) und den Aufgaben der SIFEM (Art. 5), zu den Grundsätzen ihrer Geschäftstätigkeit (Art. 4) und zu ihrer Finanzierung (Art. 14) sowie zur Stellung des Bundes als Aktionär (Art. 8).

Die SIFEM investiert mittels Aktienbeteiligungen oder Darlehen in kleine, mittlere und schnell wachsende private Unternehmen in Entwicklungs- und Schwellenländern. Sie hilft dadurch, Arbeitsplätze zu schaffen und die Armut zu reduzieren. Die Unternehmen werden auch darin unterstützt, die Anforderungen international anerkannter Standards für Umwelt, Klimaschutz, soziale Fragen und verantwortungsvolle Unternehmensführung einzuhalten.


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