Bundesrat genehmigt Kulturgüterschutzinventar

Bern, 13.10.2021 - An seiner Sitzung vom 13. Oktober 2021 hat der Bundesrat das Kulturgüterschutzinventar mit Objekten von nationaler und regionaler Bedeutung (KGS-Inventar) genehmigt. In dieser vierten Ausgabe des Inventars sind schützenswerte Baudenkmäler, archäologische Stätten sowie Sammlungen in Museen, Archiven und Bibliotheken in der Schweiz erfasst. Bund und Kantone müssen vorsorgliche Massnahmen zum Schutz der im Inventar aufgeführten Objekte vor den Auswirkungen eines bewaffneten Konflikts, einer Katastrophe oder Notlage planen.

Der Fachbereich Kulturgüterschutz im Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS hat in Zusammenarbeit mit den Kantonen und der Eidgenössischen Kommission für Kulturgüterschutz die Grundlagen für die vierte Ausgabe des KGS-Inventars (nach 1988, 1995 und 2009) erarbeitet. Darin finden sich knapp 3'400 sogenannte A-Objekte (von nationaler Bedeutung) und rund 10'000 B-Objekte (von regionaler Bedeutung).

Für die neue Ausgabe des Inventars wurden die Kulturgüter von nationaler Bedeutung nach einheitlichen wissenschaftlichen Kriterien bewertet, in einem gesamtschweizerischen Vergleich überprüft und eingestuft. Spielraum für neue Objekte bestand vor allem bei der Archäologie. Mit einem Zuwachs von rund 240 archäologischen Objekten bleibt die Zunahme im überschaubaren Rahmen.

Daten im Geoportal des Bundes

Als nützlich hat sich die Darstellung des KGS-Inventars im Geoportal des Bundes erwiesen, das von swisstopo betrieben wird. So lässt sich das Inventar mit anderen Geodaten kombinieren und ermöglicht eine genauere Bestimmung der potenziellen Gefährdung der Kulturgüter. Damit bildet das KGS-Inventar auch nach der Revision ein wertvolles und aktuelles Arbeitsinstrument für Einsatzkräfte und Blaulichtorganisationen im Rahmen eines Ereignisses.

Für die Objekte des KGS-Inventars müssen gemäss Bundesgesetz über den Schutz der Kulturgüter bei bewaffneten Konflikten, bei Katastrophen und in Notlagen in den Kantonen Schutzmassnahmen geplant werden. Dazu gehören die Erarbeitung von Notfallplanungen und das Bereitstellen von Schutzräumen oder auch Mikroverfilmungen. Bei Sammlungen von nationaler Bedeutung trägt der Bund die Mehrkosten für die Erstellung und die Erneuerung von Kulturgüterschutzräumen sowie für deren Einrichtung.

Die Erstellung und die periodische Überarbeitung des Kulturgüterschutzinventars ist eine elementare Aufgabe des Schutzes von Kulturgütern in der Schweiz. Das neue KGS-Inventar bietet einen verlässlichen Querschnitt durch die kulturelle Vielfalt der Schweiz. Nicht zuletzt deshalb wird dieses Instrument auch im Ausland häufig als Vorbild für den Kulturgüterschutz des eigenen Landes wahrgenommen.   

Warum Kulturgüterschutz?

Vor dem Hintergrund der zerstörten Kulturgüter während des Zweiten Weltkriegs wurde im Jahr 1954 unter der Leitung der UNESCO das Haager Abkommen für den Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten verabschiedet. Die Schweiz ratifizierte das Abkommen und ihre beiden Protokolle von 1954 und 1999 im Jahr 1962 respektive 2004. Die Umsetzung dieser internationalen Verpflichtungen erfolgt durch das Bundesgesetz über den Schutz der Kulturgüter bei bewaffneten Konflikten, bei Katastrophen und in Notlagen. Bund und Kantone sind dazu verpflichtet, vorsorgliche Massnahmen zum Schutz der im KGS-Inventar aufgeführten Objekte vor den Auswirkungen allfälliger Gefahren zu planen.


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