Der Bundesrat ist gegen die Auslosung der Bundesrichterinnen und Bundesrichter

Bern, 11.10.2021 - Die Schweizer Bevölkerung stimmt am 28. November 2021 über die sogenannte Justiz-Initiative ab. Diese will, dass Bundesrichterinnen und Bundesrichter künftig per Los statt durch eine demokratische Wahl bestimmt werden. Bundesrat und Parlament empfehlen die Initiative zur Ablehnung. Das heutige Wahlsystem ist bewährt, demokratisch und transparent.

Die Volksinitiative "Bestimmung der Bundesrichterinnen und Bundesrichter im Losverfahren (Justiz-Initiative)" will das heutige demokratische Wahlverfahren durch ein Losverfahren ersetzen. Aus Sicht der Initiantinnen und Initianten beeinträchtigt die Wahl durch die Bundesversammlung die richterliche Unabhängigkeit. Künftig sollen die Bundesrichterinnen und Bundesrichter daher durch das Los bestimmt werden und sich keiner Wiederwahl mehr stellen müssen. Wer am Losverfahren teilnehmen darf, würde eine vom Bundesrat bestimmte unabhängige Fachkommission entscheiden. Die Amtssprachen müssten angemessen vertreten sein.

Losglück soll die demokratische Wahl nicht ersetzen

Für Bundesrat und Parlament eignet sich das Losverfahren nicht zur Bestimmung der Bundesrichterinnen und Bundesrichter. An die Stelle einer demokratischen Wahl träte ein Losverfahren, bei dem der Zufall entscheidet.

Heute wählt das Parlament die Bundesrichterinnen und Bundesrichter. Es trägt als Wahlorgan die politische Verantwortung. Das Bundesgericht ist dadurch demokratisch legitimiert. Das Losverfahren würde diese demokratische Legitimation des Bundesgerichts schwächen: An die Stelle regelmässiger Wahlen durch das Parlament träte nach dem Willen der Initiantinnen und Initianten eine einmalige Losziehung. Der Zufall macht jedoch nicht zwingend die geeignetsten Personen zu Richterinnen und Richtern, sondern jene, die am meisten Glück haben. Die Richterwahl mittels Los ist unserem Rechtssystem zudem fremd und widerspricht der politischen Tradition der Schweiz.

Transparente und ausgewogene Vertretung beibehalten

Das Parlament nimmt bei der Wahl der Bundesrichterinnen und Bundesrichter traditionsgemäss Rücksicht auf die Wählerstärke der politischen Parteien, den sogenannten Parteienproporz. Damit ist gewährleistet, dass die verschiedenen gesellschaftlichen Strömungen und politischen Grundhaltungen am Bundesgericht transparent und ausgewogen vertreten sind. Im heutigen Wahlverfahren kann das Parlament zudem weitere Kriterien wie das Geschlecht, das Alter oder die regionale Herkunft beachten. All dies kann ein Losverfahren nicht oder nicht im gleichen Umfang sicherstellen. Vielmehr bestünde die Gefahr, dass gewisse Parteien, Werthaltungen oder auch ein Geschlecht am höchsten Gericht über längere Zeit stark unter- oder übervertreten wären.

Unabhängigkeit der Richter ist gewährleistet

Die Initiantinnen und Initianten der Justiz-Initiative argumentieren, dass Bundesrichterinnen und Bundesrichter im heutigen System kaum unabhängig urteilen könnten, weil sie eine Nichtwiederwahl fürchten müssten. Die Praxis zeigt jedoch, dass Bundesrichterinnen und Bundesrichter unabhängig urteilen. Diese Unabhängigkeit ist von der Verfassung geschützt. Das Parlament hat zudem noch nie eine Bundesrichterin oder einen Bundesrichter wegen eines Urteils nicht wiedergewählt.


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