Viel erreicht – viel zu tun - 30 Jahre Eidgenössische Kommission für Frauenfragen (EKF)

Bern, 27.11.2006 - Die Situation der Frauen in der Schweiz hat sich in den vergangenen dreissig Jahren in vielen Bereichen verbessert. Dennoch ist das in der Bundesverfassung verankerte Grundrecht der Gleichstellung von Frau und Mann bis heute nicht verwirklicht. Die Eidgenössische Kommission für Frauenfragen fordert die Akteure und Akteurinnen in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft auf, sich verstärkt für die Chancengleichheit der Geschlechter zu engagieren.

Breite Palette von Aufgaben wahrgenommen
Am 30. November 2006 begeht die Eidgenössische Kommission für Frauenfragen (EKF) ihr 30-Jahr-Jubiläum in Bern. Als unabhängiges und überparteiliches Organ nimmt die Kommission eine wichtige Brückenfunktion zwischen Politik, Behörden und Zivilgesellschaft wahr. Als die EKF im Jahr 1976 vom Bundesrat als ständige ausserparlamentarische Kommission eingesetzt wurde, brauchten verheiratete Frauen noch die Erlaubnis ihres Ehemannes, um berufstätig zu sein. Es gab keine Statistiken zur Lohndiskriminierung und keinen Schutz für Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen waren. In Zusammenarbeit mit unterschiedlichsten Partnerorganisationen hat sich die Kommission in den vergangenen drei Jahrzehnten für den Abbau der Diskriminierung von Frauen eingesetzt und eine breite Palette von Aufgaben und Projekten erfolgreich durchgeführt.

Vermehrte Orientierung an Menschenrechtsnormen nötig
Die Situation der Frauen in der Schweiz hat sich seit den 1970er Jahren vor allem in rechtlicher Hinsicht verbessert. Meilensteine auf dem Weg zur Gleichstellung sind etwa die Verankerung der Gleichstellung von Frau und Mann in der Bundesverfassung 1981, das Inkrafttreten des neuen Eherechts im Jahr 1988, die Offizialisierung von Gewaltdelikten in Ehe und Partnerschaft ab 2004 sowie die Einführung des Erwerbsersatzes bei Mutterschaft im selben Jahr. Trotz Fortschritten ist das in der Bundesverfassung verankerte Grundrecht der rechtlichen und faktischen Gleichstellung von Frau und Mann jedoch bis heute nicht verwirklicht.
Die Eidgenössische Kommission für Frauenfragen fordert die Akteure und Akteurinnen in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft auf, konkrete Massnahmen zu ergreifen, um die Chancengleichheit der Geschlechter in Erziehung und Bildung, Beruf und Familie, Politik und Gesellschaft zu verwirklichen. Die internationalen Menschenrechtstandards in Bezug auf Frauenrechte müssen besser beachtet und durchgesetzt werden.

Publikationen anlässlich des Jubiläums
• Zeitschrift «Frauenfragen» Nr. 2.2006: «Viel erreicht – viel zu tun» mit Fachartikeln und Grussadressen
• Faktenblatt «Viel erreicht – viel zu tun. Frauenpolitik und Gleichstellung seit 1971»
• Zwischenbilanz und Empfehlungen der Eidgenössischen Kommission für Frauenfragen
Bestellungen bitte mit beiliegendem Talon. Weitere Publikationen unter www.frauenkommission.ch


Adresse für Rückfragen

Chiara Simoneschi-Cortesi, Präsidentin EKF, Tel. 091 941 25 34 / 076 380 21 46,
Fax 091 941 25 35, simoneschi.cortesi@chiara-simoneschi.ch
Elisabeth Keller, Leiterin Sekretariat EKF, 3003 Bern, Tel. 031 322 92 76, Fax 031 322 92 81, elisabeth.keller@ebg.admin.ch



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