Magglinger Konvention: Bundesrat bestimmt Schweizer Vertretung

Bern, 01.10.2021 - Die Magglinger Konvention ist ein Übereinkommen des Europarats im Kampf gegen die Wettkampfmanipulation im Sport. Für die Umsetzung der Konvention ist ein Ausschuss vorgesehen, der unter anderem Stellungnahmen ans Ministerkomitee abgeben und Empfehlungen an die Vertragsstaaten aussprechen wird. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 01. Oktober 2021 die Vertreterinnen und Vertreter der Schweiz ernannt.

Die Manipulation von Sportwettbewerben mit dem Ziel illegaler Wettgewinne ist ein weltweit verbreitetes Problem. Angesichts des wachsenden Volumens legaler und illegaler Sportwetten kann der Sport die Gefahr des Missbrauchs nicht allein bewältigen und ist auf die Hilfe staatlicher Institutionen angewiesen. Deshalb hat der Europarat 2014 an der Sportministerkonferenz in Magglingen auf Initiative der Schweiz eine Konvention gegen die Manipulation von Sportwettbewerben ausgearbeitet. Die Magglinger Konvention wurde inzwischen von 38 Staaten unterzeichnet und von sieben – darunter die Schweiz – bereits ratifiziert. Seit 2019 ist das Übereinkommen in der Schweiz in Kraft.

Regeln zur Bekämpfung von Manipulationen von Wettkämpfen

Die Magglinger Konvention zielt unter anderem darauf ab, die länderübergreifende Zusammenarbeit zwischen Organisationen und Behörden, denen im Kampf gegen Wettkampfmanipulation eine Rolle zukommt, zu fördern; dazu gehört etwa die gegenseitige Rechtshilfe. Die Konvention enthält international verbindliche Regeln zur Bekämpfung von Wettkampfmanipulation im Sport. Staaten, welche die Konvention ratifizieren, verpflichten sich zum Erlass von griffigen Strafnormen und gegenseitiger Rechtshilfe. Die Schweiz erfüllt mit der Umsetzung des Geldspielgesetzes bereits die Anforderungen der Konvention.

Ausschuss zur Umsetzung der Konvention

Wie für andere Übereinkommen sieht der Europarates auch für die Umsetzung der Magglinger Konvention einen Ausschuss vor, in dem die Vertragsstaaten vertreten sind. Dieser Ausschuss verfasst Empfehlungen an die Vertragsparteien und Stellungnahmen ans Ministerkomitee; er führt Monitoringbesuche in den Mitgliedstaaten durch und benennt jene Sportorganisationen, die vom Geltungsbereich des Übereinkommens erfasst werden sollen.

Der Bundesrat hat folgende Personen zu Mitgliedern des Ausschusses gewählt:

  • Patrik Eichenberger, Stv. Direktor sowie Bereichsleiter Nationale Plattform zur Bekämpfung der Manipulation von Sportwettkämpfen bei der Interkantonalen Geldspielaufsicht gespa, Bern.
  • Giannina Spescha, Rechtsanwältin, Juristin im Bundesamt für Justiz BJ, Bern. Das BJ ist in der Schweiz zuständig für die Regulierung von Geldspielen.
  • Ruth Wipfli Steinegger, Vizepräsidentin des Exekutivrats von Swiss Olympic, Ittigen. Swiss Olympic ist der Dachverband des Schweizer Sports.

Ebenfalls zum Mitglied und gleichzeitig zum Leiter der Schweizer Vertretung wurde ernannt:

  • Wilhelm Rauch, Fürsprecher, Leiter Rechtsdienst im Bundesamt für Sport BASPO, Magglingen. Das BASPO ist in der Schweiz die zuständige Behörde für die Bekämpfung unerwünschter Begleiterscheinungen im Sport.


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