Einigung im Arbeitskonflikt bei Tamedia Publikationen Deutschschweiz AG

Bern, 28.09.2021 - Die Vermittlung durch die Eidgenössische Einigungsstelle im kollektiven Arbeitskonflikt bei der Tamedia Publikationen Deutschschweiz AG hat zu einem Abschluss eines Sozialplans geführt. Die Einigung wurde von den Parteien am 27. September in Zürich unterzeichnet und vom SECO als Sekretariatsstelle zur Kenntnis genommen. Das Verfahren vor der Eidgenössischen Einigungsstelle ist damit erfolgreich abgeschlossen.

Unter dem Vorsitz von Viviane Sobotich, Richterin am Verwaltungsgericht Zürich, haben sich die Tamedia Publikationen Deutschschweiz AG und die Dach-Personalkommission Tamedia auf einen Sozialplan geeinigt. Der Sozialplan beinhaltet im Wesentlichen die Ausrichtung von Abgangsentschädigungen bei Entlassungen, Differenzzahlungen zur Kompensation von Lohneinbussen entlassener 50 – 59jähriger Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die Arbeitslosengeld beziehen sowie Leistungen bei Frühpensionierungen.

Im August 2020 hatte die Tamedia Publikationen Deutschschweiz AG bekannt gegeben, in den kommenden drei Jahren die Kosten um 15 Prozent oder 70 Millionen Franken zu reduzieren. Um menschliche und wirtschaftliche Härten entlassener Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter möglichst zu verhindern oder zu mildern und die betroffenen Mitarbeitenden bei der beruflichen Neuorientierung zu unterstützen, haben die Dach-Personalkommission Tamedia und die Tamedia Publikationen Deutschschweiz AG in der Folge Verhandlungen geführt, die ohne Ergebnis blieben. Durch den Vermittlungsvorschlag der Einigungsstelle haben sich die Parteien auf einen Sozialplan geeinigt. Basis bildete der von der  Tamedia mit der Personalkommission in der Westschweiz ausgehandelte Sozialplan.

Das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) hatte am 5. Juli 2021 auf Ersuchen der Dach-Personalkommission Tamedia die Einsetzung der Eidgenössischen Einigungsstelle für kollektive Arbeitsstreitigkeiten verfügt. Die Verfügung basiert auf dem Bundesgesetz über die Eidgenössische Einigungsstelle zur Beilegung von kollektiven Arbeitsstreitigkeiten. Die Einigungsstelle versucht, eine direkte Verständigung unter den Parteien zu erzielen. Das SECO führt das Sekretariat der Einigungsstelle.


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