Erneut weniger neue Schlichtungsverfahren im Miet- und Pachtwesen

Grenchen, 23.09.2021 - Im ersten Halbjahr 2021 sind 12 087 neue Schlichtungsverfahren im Miet- und Pachtwesen eingeleitet worden. Dies sind rund 10 Prozent weniger als im Vorsemester. Der Rückgang neuer Verfahren setzt sich damit fort. Seit dem Inkrafttreten der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO) im Jahr 2011 ist dies der tiefste Wert. Gleichzeitig wurden 5.7 Prozent mehr erledigt als im zweiten Halbjahr 2020.

Die staatlichen Unterstützungsmassnahmen im Zusammenhang mit der Pandemie wirken sich auch auf die Zahl der Schlichtungsverfahren im Miet- und Pachtwesen aus. Im ersten Halbjahr 2021 wurden rund 10 Prozent weniger Schlichtungsverfahren eingeleitet als noch im zweiten Halbjahr 2020. Dies ist bemerkenswert, da sich gemäss zweitem Monitoringbericht zur Situation der Geschäftsmieten vom 30. Juni 2021 der Anteil der Unternehmen, denen das Bezahlen des Mietzinses Probleme bereitet, vervierfacht hat. Mit 12 087 neuen Fällen wurden so wenige Schlichtungsverfahren eingeleitet wie seit Anfang 2011 nicht mehr.

Entsprechend weisen nur wenige Kantone eine Zunahme an neuen Verfahren aus. In den meisten Kantonen haben sich die Miet- und Pachtvertragsparteien in zum Teil bedeutend weniger Fällen an die Schlichtungsbehörden gewendet.

Bei den erledigten Fällen halten sich die Kantone mit einer Zunahme und jene mit einer Abnahme der Erledigungen beinahe die Waage. Weil namentlich im Kanton Waadt die Zahl der erledigten Fälle deutlich zunahm, resultiert auch insgesamt eine Zunahme der Erledigungen.

Wie bereits in den Vorsemestern war eine «Forderung auf Zahlung» der häufigste Grund bei einem erledigten Verfahren (15.1 %). Am zweithäufigsten (14,1 %) ging es um eine ordentliche Vertragskündigung. Während eine Mietzinssenkung noch im Vorsemester 12.2 Prozent der Einigungen betraf, ging dieser Anteil auf 7,1 Prozent zurück. Damit sind Erledigungen wegen Mängel an der Mietsache (9 %) oder Erstreckung des Mietverhältnisses (7.7 %) wieder häufiger als Mietzinssenkungen. Die vorübergehende Zunahme der Fälle von Mietzinssenkungen im Vorsemester dürfte mit der Senkung des Referenzzinssatzes vom 2. März 2020 zusammenhängen.

Im ersten Semester 2021 wurden 114 Mediationsverfahren durchgeführt. Diese Zahl geht auf zwei Kantone zurück. Bereits im zweiten Semester 2020 gab es 92 direkte Erledigungen im Mediationsverfahren, während in den vorangegangenen Halbjahren nur vereinzelt eine Mediation zum Tragen kam.

Insgesamt waren im ersten Halbjahr 19 626 Verfahren zu behandeln (Pendenzen des Vorsemesters und Neueingänge). Eine Einigung zwischen den Parteien durch Vergleich, Klageanerkennung oder Klagerückzug wurde in 7516 Fällen erzielt. Dies entspricht einem Anteil von 54 Prozent der 13 910 erledigten Verfahren. Bei 16,1 Prozent der Verfahren bzw. in 2240 Fällen kam es zu keiner Einigung, was zur Erteilung einer Klagebewilligung führte.

In der Berichtsperiode wurden zudem 609 Urteilsvorschläge von den Parteien angenommen. Der Anteil an den erledigten Fällen beläuft sich auf 4,4 Prozent. Demgegenüber wurden 281 Urteilsvorschläge abgelehnt, was ebenfalls zur Erteilung einer Klagebewilligung führte und zwei Prozent der erledigten Fälle entsprach.

In 58 vermögensrechtlichen Streitigkeiten bis zu einem Streitwert von 2000 Franken und damit 0,4 Prozent der erledigten Fälle wurde ein Entscheid getroffen.

3206 Fälle wurden anderweitig durch Rückzug, Nichteintreten, Gegenstandslosigkeit oder Überweisung an ein Schiedsgericht erledigt. Der Anteil an den erledigten Fällen beträgt 23 Prozent.

Bei zivilrechtlichen Streitigkeiten wird vor dem richterlichen Entscheidverfahren ein Schlichtungsversuch vor der Schlichtungsbehörde durchgeführt. Bei Streitigkeiten aus Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen besteht die Schlichtungsbehörde aus einer unabhängigen vorsitzenden Person und der paritätischen Mieter- und Vermietervertretung. Das Verfahren richtet sich nach der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO).


Adresse für Rückfragen

Medien und Kommunikation BWO, media@bwo.admin.ch, Tel. +41 58 463 49 95



Herausgeber

Bundesamt für Wohnungswesen
http://www.bwo.admin.ch/

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-85217.html