Bund setzt auf elektronische Schnittstellen

Bern, 17.09.2021 - Der Bundesrat wurde an seiner Sitzung vom 17. September 2021 über die Ziele und das geplante Vorgehen der Bundesverwaltung im Umgang mit elektronischen Schnittstellen informiert. Elektronische Schnittstellen, sogenannte API («Application Programming Interface»), bilden die Grundlage für digitale Behördenleistungen – sowohl innerhalb der Bundesverwaltung als auch ausserhalb durch Partner in der föderalen Verwaltung, Wirtschaft und Öffentlichkeit.

Der Bund soll seine Behördenleistungen digital anbieten. Dies ist ein strategisches Ziel des Bundes und auch eine Forderung des Parlaments (siehe Motionen 18.4276, 18.4238 und 20.4260). Elektronische Schnittstellen sind eine wichtige Grundlage für digitale Behördenleistungen. Sie ermöglichen den direkten digitalen Zugang zu einer Fachanwendung und schaffen die Grundlage für das Anbieten von Behördenleistungen auf Portalen der Bundesverwaltung. 

Der Bereich Digitale Transformation und IKT-Lenkung (DTI) der Bundeskanzlei erarbeitet bis Ende 2021 gemeinsam mit den Departementen und Ämtern ein Grundlagendokument zur Schnittstellenarchitektur, die sogenannte API-Architektur Bund. Darin wird festgehalten, dass die Bundesverwaltung den Zugang zu ihren Behördenleistungen vereinfacht, indem diese über verschiedene elektronische Mittel nutzbar gemacht werden. Dies umfasst sowohl eigene Behördenportale der Bundesverwaltung als auch elektronische Schnittstellen, die von Dritten direkt genutzt werden können.  

Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger im Zentrum 

Mit der Umsetzung der API-Architektur soll die Bundesverwaltung das Thema elektronische Schnittstellen rasch und verbindlich angehen. API der Bundesverwaltung sollen immer so gebaut werden, dass: 

- Unternehmen Behördenleistungen wie Anträge, Bewilligungen usw. ohne Medienbruch direkt aus ihren Systemen bedienen können (ohne den Umweg über eine zusätzliche Anwendung des Bundes);

- Bürgerinnen und Bürger auf Behördenportalen oder via Apps und Anwendungen Dritter auf Behördenleistungen zugreifen können;

- der Datenaustausch mit der föderalen Verwaltung und den internationalen Partnern funktioniert. 

Damit Schnittstellen breit genutzt werden können, ist es wichtig, dass sie zentral und einheitlich dokumentiert sind. Hierzu wird die Bundesverwaltung unter Federführung des Bereichs DTI ein API-Verzeichnis etablieren. Dies bedeutet, dass vor der Erstellung von Anwendungen zuerst geprüft werden soll, ob die Leistung nicht vorwiegend über eine Schnittstelle angeboten werden soll. Anwendungen ohne Schnittstellen bleiben möglich, beispielsweise wenn es sich um kleine Anwendungen handelt.  

Aufruf: Schnittstellen-Bedarf melden 

Um einen Eindruck zu erhalten, welche Schnittstellen aus Sicht von Unternehmen, Bildungsinstitutionen und Bürgerinnen und Bürgern besonders wichtig sind, möchte der Bereich DTI die Öffentlichkeit direkt miteinbeziehen. Dazu wurde eine Webplattform eingerichtet, auf der Interessierte Bedürfnisse an API melden können. Die Plattform ist via www.digitaldialog.swiss erreichbar und nimmt bis Ende Oktober Meldungen entgegen. 


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