Bundesrat verabschiedet den zweiten Nachtrag zum Voranschlag 2021

Bern, 17.09.2021 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 17. September 2021 den zweiten ordentlichen Nachtrag zum Budget 2021 verabschiedet. Er unterbreitet dem Parlament acht Nachtragskredite in der Höhe von 79 Millionen Franken. Sie betreffen vor allem die Abgeltung für coronabedingte Einnahmenausfälle im Güterverkehr, humanitäre Aktionen in Afghanistan, die Leistungen des Bundes an die Arbeitslosenversicherung (ALV) und die Zulagen für die Milchwirtschaft.

Der grösste Nachtrag entfällt auf eine Abgeltung des Schienenverkehrs zur Deckung von coronabedingten Einnahmeausfällen (25,0 Mio.). Das Parlament hat 2020 finanzielle Mittel von 70 Millionen Franken für coronabedingte Einnahmeausfälle im Schienengüterverkehr bewilligt. Der Nachfragerückgang hält auch im laufenden Jahr an und liegt unter den Budgetwerten. Deshalb sind mehr Mittel erforderlich.

Weitere grössere Nachträge betreffen humanitäre Aktionen in Afghanistan (23,0 Mio.), die Leistungen des Bundes an die ALV (16,7 Mio.) und die Zulagen für die Milchwirtschaft (10,0 Mio.). Nach der Machtübernahme der Taliban in Afghanistan ist ein verstärktes humanitäres Engagement der Schweiz in der Region notwendig. Der Mittelbedarf für die ALV hat zwei Gründe: Einerseits wird der Bundesbeitrag für das Jahr 2021 höher geschätzt, andererseits ist aufgrund der Schlussabrechnung eine Nachzahlung für das Jahr 2020 nötig. Die Zulagen für die Milchwirtschaft müssen aufgrund des höheren Milchkuhbestandes und den guten Aussichten für den Absatz von Schweizer Käse im In- und Ausland aufgestockt werden.

Um die Auswirkungen der Corona-Pandemie im Jahr 2021 abzufedern, wurden bisher – einschliesslich der Nachtragskredite – vom Parlament Ausgaben von insgesamt 24,6 Milliarden Franken beschlossen bzw. vom Bundesrat beantragt. Gemäss der ersten Hochrechnung 2021 zeichnet sich jedoch ab, dass die Ausgaben nicht in allen Bereichen ausgeschöpft werden. Die Corona-Ausgaben werden bis Ende Jahr auf rund 18,7 Milliarden Franken geschätzt, wovon 16,4 Milliarden Franken ausserordentliche Ausgaben sind.

Was sind Nachtragskredite?

Nachtragskredite ergänzen das Budget des laufenden Jahres mit unvermeidlichen Aufwendungen oder Investitionsausgaben und müssen vom Parlament bewilligt werden. Nachtragskredite können beantragt werden, wenn der Mittelbedarf nicht rechtzeitig vorhergesehen werden konnte, ein verzögerter Leistungsbezug zu erheblichen Nachteilen führen würde und nicht bis zum nächsten Voranschlag zugewartet werden kann. Die Verwaltungseinheiten haben den zusätzlichen Kreditbedarf eingehend zu begründen.

Der Bundesrat unterbreitet dem Parlament die Nachtragskredite normalerweise zweimal jährlich mit einer Botschaft. Aufgrund der ausserordentlichen Lage werden im laufenden Jahr voraussichtlich insgesamt vier Nachträge nötig sein, die in der jeweils nächsten Session vom Parlament beraten werden.


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