Flughafen Genf: Abschliessende Konsultation zur Änderung des Betriebsreglements und zum Plangenehmigungsgesuch

Bern, 16.09.2021 - Im Jahr 2019 hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) den Antrag auf Änderung des Betriebsreglements des Flughafens Genf sowie ein Plangenehmigungsgesuch für infrastrukturbezogene und betriebliche Vorhaben öffentlich aufgelegt. Das Instruktionsverfahren wurde inzwischen abgeschlossen. Die am Verfahren beteiligten Parteien erhalten nun Gelegenheit, die überarbeiteten Unterlagen einzusehen und sich abschliessend dazu zu äussern.

Anlass für die Änderung des Betriebsreglements des Internationalen Flughafens Genf (Aéroport International de Genève, AIG) war die Genehmigung des Objektblatts des Sachplans Infrastruktur der Luftfahrt (SIL). Durch die Einführung eines Quotensystems für verspätete Nachtflüge soll in Zukunft die Lärmbelastung begrenzt werden. Wenn die Quote ausgeschöpft ist, werden progressiv steigende Abgaben mit stark dissuasiver Wirkung erhoben. Weiter sieht das Reglement die Möglichkeit vor, zwischen 22 Uhr und Mitternacht drei Langstreckenflüge einzuplanen.

Zudem hat der Internationale Flughafen Genf ein Plangenehmigungsgesuch für verschiedene Vorhaben eingereicht. Ergänzend zur Errichtung eines Schnellabrollwegs sollen Vorkehrungen für eine effizientere Nutzung der Flugzeugabstellflächen getroffen werden. Schliesslich kann unter Berücksichtigung der künftigen Entwicklung des Flughafens die neue zulässige Lärmbelastung festgelegt werden.

Im Anschluss an die öffentliche Auflage der Unterlagen zu diesen beiden Verfahren im Herbst 2019 trafen beim BAZL zahlreiche Einsprachen ein. Diese beiden Verfahren müssen nun abgeschlossen werden. Die Beteiligten erhalten daher Gelegenheit, Einsicht in das Dossier zu nehmen und sich abschliessend zu äussern. Die Unterlagen sind auf der Website des BAZL publiziert.

Die Frist für allfällige Schlussbemerkungen läuft bis am 25. Oktober 2021. 


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