Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur Änderung des Umweltschutzgesetzes zu Altlasten, Lärmschutz und Umweltstrafrecht
Bern, 08.09.2021 - Mit der Änderung des Umweltschutzgesetzes möchte der Bundesrat die Sanierung von belasteten Standorten vorantreiben. Im Vordergrund stehen Flächen, auf denen Kleinkinder regelmässig spielen. Die betroffenen Gebiete sind mit Schadstoffen belastet und gefährden so die Gesundheit der Kinder. Der Bundesrat möchte zusätzliche Anreize schaffen, damit diese Standorte möglichst rasch untersucht und saniert werden. Weitere Änderungen betreffen den Lärmschutz und die Siedlungsentwicklung sowie die Aktualisierung des Umweltstrafrechts bei organisierter Kriminalität. Der Bundesrat hat am 8. September 2021 die Vernehmlassung eröffnet.
Standorte, auf denen Kleinkinder regelmässig spielen, können durch die früher gebräuchliche Düngung der Böden mit Aschen aus Kohle- und Holzfeuerungen sowie durch frühere Verschmutzungen aus der Luft etwa von Kehrichtverbrennungsanlagen belastet sein. Der Bundesrat will im Umweltschutzgesetz (USG) Anreize schaffen, damit solche Standorte möglichst rasch saniert werden. Die Untersuchung und Sanierung öffentlicher Kinderspielplätze und Grünflächen würde mit der USG-Revision verbindlich vorgeschrieben. Zur Unterstützung der Kantone möchte der Bundesrat zusätzliche Mittel investieren. Die Sanierung von privaten Kinderspielplätzen und privaten Hausgärten bliebe weiterhin freiwillig, aber empfohlen. Dafür ist ebenfalls eine finanzielle Beteiligung des Bundes an den Sanierungskosten vorgesehen. Der Bundesrat möchte damit auch einen Anreiz für die Sanierung der privaten Böden schaffen.
Vielerorts wurde die Umwelt durch ehemalige Deponien oder frühere industrielle Aktivitäten belastet. Der Bundesrat möchte auch diese Altlasten rascher untersuchen und sanieren. Neu würde der Bund Voruntersuchungen bis 2028 und Sanierungen bis 2040 abgelten. Kann der Verursacher nicht ermittelt werden oder ist er zahlungsunfähig, soll die Beteiligung des Bundes an den Kosten der Sanierungsmassnahmen von 40 auf 60 Prozent steigen. Ausserdem sollen zusätzliche pauschale Abgeltungen an die administrativen Aufgaben der Kantone eingeführt werden.
300-Meter-Schiessanlagen sind mit Schwermetallen wie Blei belastet. Ihre Sanierung ist bereits seit längerem im Gange. Nun soll künftig nicht mehr pauschal jede Scheibe abgegolten werden. Im Einklang mit einem Auftrag des Parlaments ist geplant, dass der Bund generell 40 Prozent der Sanierungskosten übernehmen soll.
Mit der USG-Revision leistet der Bundesrat einen Beitrag zur Zielerreichung der Bodenstrategie. Der Bundesrat hat sie am 8. Mai 2020 verabschiedet. Damit strebt der Bundesrat an, dass in der Schweiz ab 2050 netto kein Boden mehr verloren geht.
Lärmschutz und Siedlungsentwicklung besser aufeinander abstimmen
Die Änderung zielt darauf ab, die Möglichkeiten zur Siedlungsentwicklung nach innen zu verbessern und gleichzeitig die Bevölkerung vor Lärm zu schützen. Neu soll das USG Kriterien für die Erteilung von Baubewilligungen in lärmbelasteten Gebieten enthalten. Diese Kriterien würden die derzeit in der Lärmschutzgesetzgebung vorgesehene Interessenabwägung ersetzen und so die Rechtssicherheit erhöhen.
Im Weiteren strebt die Revision an, den Schutz der Ruhe und die Entwicklung der Siedlungen nach innen besser aufeinander abzustimmen. So sind bei der Planung von zusätzlichem Wohnraum in lärmbelasteten Gebieten ruhige Freiräume zur Erholung vorzusehen. Damit setzt der Bundesrat eine Motion des Parlaments um.
Aktualisierung der Strafbestimmungen des USG
Da sich die Umweltkriminalität mittlerweile zu einem weltweiten Milliardengeschäft entwickelt hat, will der Bundesrat das Strafrecht in diesem Bereich verschärfen und den Tatbestand des «Umweltverbrechens» einführen. Damit lassen sich härtere Strafen bei organisierter Kriminalität verhängen und die Geldwäscherei besser verfolgen. Zudem will die Revision eine engere Zusammenarbeit zwischen den Strafverfolgungsbehörden und den Umweltbehörden fördern indem eine neue Bestimmung über die Weitergabe von Informationen vorgesehen ist.
Weitere Änderungen
Um das E-Government-Programm des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) im Umweltschutzbereich umzusetzen, sollen neue gesetzliche Grundlagen geschaffen werden. Damit würden die bisher schriftlich durchgeführten Verfahren elektronisch abgewickelt.
Aus- oder Weiterbildungen für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln zur Erlangung einer Fachbewilligung soll der Bund künftig mitfinanzieren. Der vom Bundesrat 2017 verabschiedete Aktionsplan zur Risikoreduktion und nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln sieht vor, dass künftig eine Pflicht zur Weiterbildungen bestehen soll.
Schliesslich werden die Artikel zu den Lenkungsabgaben auf den Schwefelgehalt von Heizöl «Extraleicht» sowie von Benzin und Diesel ersatzlos gestrichen. Seit der Revision der Luftreinhalte-Verordnung 2008 dürfen in der Schweiz nur noch Treibstoffe mit einem Schwefelgehalt unterhalb der Lenkungsabgabe-Grenzwerte eingeführt oder in Verkehr gebracht werden. Es gibt daher keinen Grund mehr, die Bestimmungen zur Lenkungsabgabe auf Schwefel beizubehalten.
Der Bundesrat hat am 8. September 2021 zur Änderung des USG die Vernehmlassung eröffnet; sie dauert bis am 30. Dezember 2021.
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