Gebühren für Halterangaben werden gesenkt

Bern, 08.09.2021 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 8. September 2021 eine Änderung der Gebührenverordnung des ASTRA verabschiedet. Diese Anpassung führt dazu, dass für die Polizeiorgane die Gebühren für Sammelauszüge von Fahrzeughalter-Daten sinken. Die Änderung tritt auf den 1. Januar 2022 in Kraft.

Benötigen Vollzugsbehörden für ihre polizeiliche Arbeit Fahrzeughalterdaten, können sie für einzelne Anfragen dafür Einsicht in die Daten des 2018 eingeführten Informationssystems Verkehrszulassung (IVZ) nehmen. Das läuft über das automatisierte Fahndungssystem (RIPOL). Diese Einzelabfragen sind für die Polizei-Dienste kostenlos. Für Sammelauszüge, wie sie zum Beispiel für Ordnungsbussen benötigt werden, müssen die Anfragen heute über das Bundesamt für Strassen (ASTRA) erfolgen. Diese sind für die Polizeiorgane kostenpflichtig (2 Franken pro Adressangabe).

Seit der Einführung des IVZ wurde der Prozess zur Lieferung von Halterangaben im Ordnungsbussenverfahren laufend automatisiert. Dadurch konnte der Aufwand, der dem ASTRA für die Bereitstellung dieser Daten entsteht, stetig reduziert werden. Das ermöglicht es, die Gebühren ab dem 1. Januar 2022 von 2 Franken auf 25 Rappen pro Adressangabe zu senken. Der Bundesrat hat nun die Gebührenverordnung entsprechend angepasst. Einzelabfragen von Fahrzeughalterdaten über RIPOL bleiben für die Polizeiorgane kostenlos.


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