Jambon de la Borne als geschützte Ursprungsbezeichnung (GUB) eingetragen

Bern, 10.09.2021 - Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hat den Jambon de la Borne als geschützte Ursprungsbezeichnung (GUB) eingetragen. Gegen das Gesuch um Eintragung des Produkts im GUB-Register sind keine Einsprachen eingegangen. Mit dieser Eintragung – als erstes Schweizer GUB-Fleischprodukt – können sein Ruf und seine Qualität geschützt werden.

Der Jambon de la Borne ist ein typisches und einzigartiges Charcuterie-Produkt, und das nicht nur aufgrund seines Ursprungs und seiner Geschichte, sondern auch dank seiner Herstellungsmethode, seiner Qualität und seines Geschmacks. Beim Jambon de la Borne handelt es sich um einen trocken eingesalzenen Schinken, der gekocht genossen wird.

Der Bezug des Jambon de la Borne zum Freiburger und Waadtländer Terroir ist eng und beruht auf der traditionellen Schweineproduktion, die durch das spezifische Futter im geografischen Gebiet gewährleistet wird. Das Rezept und die traditionelle Herstellung des Jambon de la Borne, fest in der jahrhundertealten Tradition verankert und immer noch lebendig, wurden über die Jahrhunderte hinweg in den ländlichen Gebieten des geografischen Gebiets weitergegeben, was die authentische Qualität des Produkts und dessen Fortbestand gewährleistete. Der Jambon de la Borne ist ein zentraler Bestandteil des traditionellen Bénichon-Menüs.

Das Schweizer «Register der Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben» umfasst derzeit 41 Eintragungen, davon 24 geschützte Ursprungsbezeichnungen (GUB) und 17 geschützte geografische Angaben (GGA).


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